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Schärfere Verfolgung von Rüstungsexporten

München. Die künftige Generalbundesanwältin Monika Harms soll neue Kompetenzen erhalten, um illegale Rüstungsexporteure besser verfolgen zu können. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte dem Nachrichtenmagazin Focus, das Ministerium prüfe, Zuständigkeiten für das Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsrecht zu übertragen. Bisher kann der Generalbundesanwalt nur aktiv werden, wenn der Rüstungsschmuggel mit Agententätigkeit in Verbindung zu bringen war.

(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.04.2006, Seite 4, Inland

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