München. Die künftige
Generalbundesanwältin Monika Harms soll neue Kompetenzen
erhalten, um illegale Rüstungsexporteure besser verfolgen zu
können. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte
dem Nachrichtenmagazin Focus, das Ministerium prüfe,
Zuständigkeiten für das Kriegswaffenkontrollgesetz und
Außenwirtschaftsrecht zu übertragen. Bisher kann der
Generalbundesanwalt nur aktiv werden, wenn der Rüstungsschmuggel
mit Agententätigkeit in Verbindung zu bringen war.
(ddp/jW)