-
08.04.2006
- → Feuilleton
Nationalwerdung einer Bibliothek
Deutschland soll wieder wer sein. Sie
kennen das – seit 1989 schwafeln die Unisono-Medien von nichts
anderem. Die Deutsche Bibliothek mit Sitz in Frankfurt/Main und
Leipzig soll in Deutsche Nationalbibliothek umbenannt werden. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der
Bundestag in Berlin am Donnerstag gegen die Stimmen der FDP und der
Links-Fraktion. Danach erhält die Deutsche Bibliothek zugleich
einen erweiterten Sammelauftrag. Als Deutsche Nationalbibliothek wird
sie künftig auch digitale Werke sammeln, die nur online
erscheinen. Ihre gesetzliche Aufgabe ist es, alle deutschen
Veröffentlichungen sowie Publikationen über Deutschland zu
archivieren und zugänglich zu machen.
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!