Einmal hätte auch gereicht
Für Nikki Sudden
*
Ich gab eine Lesung anlässlich
meines vierten oder
fünften Buches, und Nikki
fragte mich, ob er was
zur Eröffnung spielen solle.
*
Ich überlegte nicht lange
und schlug »Dead
Flowers« vor, obwohl ich wusste,
wie viele gute Songs
er selbst geschrieben hatte.
*
Und als er ein paar Wochen
später aufgefunden
wurde, tot, nach einem
Konzertauftritt in New York,
dachte ich: Was sind wir
doch für Arschgeigen, Nikki:
*
Ich wünsche mir
»Dead Flowers«. Und du spielst
es auch noch zweimal.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
