Steuergeschenk des Tages: E-Liquid-Steuer
Es hat tatsächlich niemand geplant, die Steuer für E-Zigaretten-Flüssigkeiten bis zum 1. Januar des nächsten Jahres einzustampfen, und doch ist es aus Versehen passiert. Die Bundesregierung beißt sich seit Dienstag die Zähne daran aus, die neue Tabaksteuer über die Bühne zu bringen. Das Finanzministerium hat sich bei der Abwicklung des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes selbst ein Bein gestellt – und zwar mehrfach.
Wer denkt, dass bei Leuten in Regierungsverantwortung das Verabschieden von Gesetzen ein routinierter Vorgang ist, scheint in diesem Fall weit daneben zu liegen. Eigentlich sollte die neue Tabaksteuer für Nikotinprodukte in jeder Darreichungsform zum 1. Januar 2027 angehoben werden. Dummerweise war im Gesetz vom 19. Oktober zu lesen: »Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.« – also fast zweieinhalb Monate, in denen man so einige Zigaretten nun schon zum höheren Steuersatz rauchen müsste. Aufatmen können allerdings die Vaper: Bei Flüssigkeiten für E-Zigaretten hat das Finanzministerium keinen Steuersatz für die Zeit bis Januar vermerkt. Für die Konzerne ein klarer Fall: Liquids seien nun »steuerfrei«.
Das Finanzministerium rudert zurück: »Es ist ein technischer Fehler in bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert.« Der Zoll solle dennoch die Steuer für Flüssigkeit eintreiben, und die allgemeine Erhöhung solle doch erst ab Januar gelten. Es bleibt abzuwarten, ob die E-Zigaretten-Industrie vor Gericht zieht, um die Steueraussetzungen bei Liquidprodukten in der eigenen Tasche verschwinden zu lassen.
Mit dem Finanzministerium sollte man derweil nachsichtig sein: Kleine Upsis können schließlich jedem mal passieren, außer dem normalen Bürger in der Steuererklärung. Der Staat macht Fehler, aber er verzeiht keine.
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