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»Das Völkerrecht steht dem entgegen«
Kriegsgegner demonstrieren vor Standorten der Luftwaffe, weil sie den Einsatz von Atomwaffen übt. Ein Gespräch mit Martin Singe
Vor dem rheinland-pfälzischen Fliegerhorst Büchel haben Sie am Sonnabend mit Mitstreitern und Mitstreiterinnen eine Mahnwache organisiert. Was war der Anlass?
Wir haben mit insgesamt etwa 50 Personen gegen das am Dienstag begonnene Atomkriegsmanöver »Steadfast Noon« der NATO und die Beteiligung der Bundeswehr daran protestiert. Bei der jährlichen Übung wird das Szenario eines Atomkrieges über Europa simuliert. Die USA, alle europäischen Staaten mit »nuklearer Teilhabe« und weitere unterstützende Staaten sind beteiligt.
Was trainiert die Bundeswehr dabei?
Es wird geübt, wie die Atombomben, die in Büchel lagern, an die dort stationierten »Tornado«-Kampfjets montiert und wie sie über den Zielgebieten abgeworfen werden. Die Atombombenabwürfe werden mit Attrappen simuliert. Wo die Ziele liegen, ist immer geheim.
Warum ist die Beteiligung der Bundeswehr problematisch?
Die in Büchel stationierten »Tornado«-Atombomber nehmen an dem Manöver teil, obwohl die Verwendung von Atomwaffen durch die Bundeswehr gemäß Völkerrecht ein Kriegsverbrechen bedeutet. Bei der Einbindung von Nichtkernwaffenstaaten wie Deutschland in den möglichen Einsatz von US-Atomwaffen wird von »nuklearer Teilhabe« gesprochen. Diese ist unseres Erachtens nicht nur problematisch, sondern völkerrechtswidrig. Bei unserer Aktion am Wochenende haben wir eine symbolische Völkerrechtsschranke vor dem Standort Büchel und den dort gelagerten Atombomben aufgebaut, um das bildlich zu zeigen.
Erstens steht das humanitäre Völkerrecht jedem Atomwaffeneinsatz und auch jeder Drohung mit einem solchen Einsatz entgegen. Ein Atomkriegsmanöver bedeutet ja die Bereitschaft zum Einsatz von Atomwaffen im Ernstfall und ist damit eine Drohung. Und zum zweiten hat Deutschland den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag unterzeichnet. Der verbietet unter anderem, dass ein Nichtatomwaffenstaat Atomwaffen mittelbar oder auch unmittelbar annimmt. Die Stationierung von US-Atombomben in Büchel ist praktisch eine mittelbare Annahme von Atomwaffen, die im Ernstfall zur unmittelbaren Annahme würde, wenn der US-Präsident sie freigibt und Piloten der Bundeswehr sie ins Ziel fliegen müssen.
Sie verweisen auf das Bundesjustizministerium.
Das Ministerium erklärt auf seiner Homepage das Völkerrecht und dort wird klar gesagt, dass jede Verwendung von Atomwaffen durch deutsche Soldaten oder Soldatinnen ein Kriegsverbrechen bedeutet. Das ist die völkerrechtlich korrekte Auslegung des humanitären Völkerrechtes. Wenn aber jede Verwendung von Atomwaffen durch Bundeswehr-Angehörige ein Kriegsverbrechen ist, dann bedeutet die Teilnahme an »Steadfast Noon« die Vorbereitung eines Kriegsverbrechens.
Das Protestbündnis hat einen offenen Brief an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD und Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU geschrieben. Was fordern Sie von den beiden?
Wir haben an Merz und Pistorius appelliert, die Beteiligung der Bundeswehr an den Atomkriegsübungen der NATO abzusagen, um so auch die zur Beteiligung vorgesehenen Soldaten und Soldatinnen nicht in Gewissensnot zu bringen. Rechtswidrige Befehle dürfen sie nicht befolgen.
Hat die Gefahr eines atomaren Krieges aus Ihrer Sicht zugenommen?
Auf jeden Fall. Weltweit gibt es über 12.000 Atomwaffen, davon sind über 4.000 sofort einsatzbereit. Das Atomkriegsmanöver dokumentiert in erschreckender Weise die Bereitschaft von NATO und Bundesregierung, im »Ernstfall« einen Atomkrieg zu führen, der zumindest ganz Europa vernichten würde. Alle Atommächte rüsten gegenwärtig nuklear auf und »modernisieren« ihre Arsenale, in 2025 für insgesamt etwa 119 Milliarden US-Dollar.
Der völkerrechtswidrige Angriff auf den Iran sollte dessen Atomrüstung durch Bombardierungen verhindern, obwohl darüber aussichtsreiche Verhandlungen im Gange waren. Im Mai endete die Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag ergebnislos – auch weil die Atommächte ihrer Vertragsverpflichtung zu atomarer Abrüstung nicht nachkommen. Deutschland und weitere EU-Staaten haben zudem eine Atomwaffenkooperation mit Frankreich begonnen.
Wird nicht sogar eine deutsche Atombombe erwogen?
Die Spekulationen über eine deutsche Atombombe werden immer wieder laut, aber das ist vertraglich im Grunde ausgeschlossen. Der Aufbau neuer europäischer Wege der nuklearen Teilhabe, gerade mit Frankreich, eventuell auch später noch mit England, ist allerdings hochaktuell. Deshalb fordern wir den Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag und demonstrieren am Sonnabend noch einmal im nordrhein-westfälischen Nörvenich. Wir treffen uns zur symbolträchtigen Uhrzeit »fünf vor zwölf« am Fliegerhorst. Dann folgen eine Demo und Kundgebung auf dem Schlossplatz.
Warum in Nörvenich?
Nörvenich ist der Ausweichflugplatz von Büchel. Hier ist die deutsch-französische Nuklearwaffenkooperation begründet worden, als Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron sich dort im Juli getroffen haben.
Martin Singe ist in der Friedensbewegung aktiv und Sprecher des Aktionsbündnisses »atomwaffenfrei.jetzt«
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Frank Lukaszewski aus Oberhausen 15. Okt. 2026 um 10:22 UhrIn dem Interview hebt Herr Singe richtigerweise das Völkerrecht hervor. Diese formale Herangehensweise erscheint hinsichtlich ernsthafter Wahrnehmung im öffentlichen Diskurs sinnvoll. Rein emotionale Argumentationsstränge wären angreifbarer. Allerdings zeigt sich genanntes Völkerrecht mit Blick auf die Geschichte und unsägliche aktuelle Entwicklungen leider eher als Farce. Verstöße werden selten geahndet. Zumindest im satten Westen gilt Gleichgültigkeit als Standard. Es sei denn, Russland wird als Täter identifiziert. Da sanktioniert der Westen gerne und schnell. Jener seinerzeitige Angriffskrieg gegen Jugoslawien mit aktiver, rechtsbruchbewusster Beteiligung der BRD, was Bundeskanzler a.D. Schröder heute offen zugibt, sei als »uns« direkt betreffendes Beispiel hiesigen Desinteresses genannt. Welche Sanktionen folgten? Richtig! Keine. Über den Weltfriedensstifter aus Nordamerika muss man ja nicht reden: Iran 1953, Kongo 1960, Chile 1973, Grenada 1983, Panama 1989, Irak 2003, Iran 2025 und 2026, Venezuela 2026. Selbstverständlich ist die Aufzählung unvollständig. Ach so: Welche Sanktionen gab oder gibt es? Eben! Um das Völkerrecht kümmern sich politische »Verantwortungsträger« kaum noch. Ob es diktatorische Peripherstaaten oder westliche Vorzeigedemokratien sind. Trotz allem sollte man versuchen, weiterhin zu ihm zu stehen, um einer weiteren Barbarisierung entgegenzuwirken zu versuchen. Auch wenn es einem als Kampf gegen Windmühlen erscheint.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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