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Debatte um Verbot

AfD gibt sich gelassen

Anhörung im Thüringer Landtag zu Verbot der rechten Partei

Foto: Moritz Schlenk/IMAGO

Nach den Erfolgen der AfD bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nimmt die Debatte um ein Verbot der Partei wieder Fahrt auf. Am Mittwoch fand im thüringischen Landtag – in einer Sitzung des Justizausschusses – die erste öffentliche Anhörung zu diesem Thema in einem deutschen Parlament statt. Formaler Anlass der Anhörung war ein Antrag der Linksfraktion, der die CDU-geführte Landesregierung auffordert, sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen. Er hoffe, »dass letzte Zweifler in der CDU-Fraktion zu der Erkenntnis kommen, dass Karlsruhe ein AfD-Verbot prüfen sollte«, erklärte Linke-Fraktionschef Christian Schaft gegenüber dpa.

Für großes Interesse sorgte die Anhörung vor allem, weil zu den acht geladenen »Experten« der Komiker, Schauspieler und Autor Hape Kerkeling und der ehemalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, gehörten. Der Auftritt der beiden war nach jW-Redaktionsschluss ab 19 Uhr terminiert. Kerkeling wurde auf Antrag der Linkspartei eingeladen, Maaßen auf Antrag der AfD. Die Einladung des Entertainers begründete Schaft damit, dass dieser eine Stimme sei, »die in der Gesellschaft Anklang findet«. Als Enkel eines ehemaligen politischen Häftlings hatte Kerkeling im April eine Rede zum 81. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gehalten.

Im ersten Block der Anhörung äußerten sich ab 14 Uhr drei Juristen. Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun plädierte für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Selbst wenn dieses nicht zu einem Verbot führe, könne ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht in den zwei bis drei Jahren, die es dauere, die Partei verändern. Die »radikalen Kräfte« in der Partei könnten den Schulterschluss suchen. Vielleicht führe das Verfahren aber auch dazu, dass sich die »Gemäßigten« in der AfD durchsetzen, die sich etwa von der Forderung nach millionenfacher »Remigration« von Staatsbürgern distanzieren wollten.

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Nach Chan-jo Jun wurde Christian Conrad, Anwalt in der Kölner Kanzlei Höcker, befragt. Er hat die AfD in zahlreichen Verfahren vertreten. Seine Befragung sollte nach jW-Redaktionsschluss beginnen, ebenso wie die des Juristen und Autors Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Berlin). Nach ihm sollten die Rechtswissenschaftlerin Katrin Groh von der Universität der Bundeswehr in München und die Juristin Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auftreten. Nach 19 Uhr standen dann neben Befragungen Kerkelings und Maaßens noch die des Würzburger Rechtswissenschaftlers Kyrill-Alexander Schwarz, Befürworter eines Parteiverbots, sowie des Berliner Anwalts Ulrich Vosgerau, der die AfD ebenfalls regelmäßig vertritt, an.

Den Antrag, der Anlass für die Anhörung war, hat die Linksfraktion bereits im Mai 2025 gestellt, wenige Tage nachdem der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft hatte. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, »sich zügig gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat aktiv für die Einleitung eines Verbotsverfahrens« gegen die AfD einzusetzen.

Die Thüringer AfD-Fraktion gab sich vor der Anhörung gelassen. »Wir holen uns heute das Gütesiegel der Verfassungsmäßigkeit«, erklärte AfD-Vizefraktionschef Daniel Haseloff vor der Anhörung. Es könne bei diesem Verfahren nur einen Gewinner geben, die AfD.

Bereits am Dienstag hatten die SPD-Fraktionsspitzen in Bund, Ländern und Europaparlament zum Abschluss einer Konferenz in Bremen in einer gemeinsamen Erklärung die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem AfD-Verbot gefordert. Die Demokratie sei durch die AfD »von innen heraus bedroht«, heißt es in der Erklärung. Die AfD sei eine »rechtsextreme« Partei und greife die freie Gesellschaft systematisch an. Die SPD-Politiker verlangten, noch in diesem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.10.2026, Seite 4, Inland

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