Kein Nachwuchs für Arme
Bolivien: Rechte Abgeordnete wollen wohnungslose und suchtkranke Frauen zwangssterilisieren
Erinnert an die Bevölkerungspolitik der Nazis: Der bolivianische Abgeordnete Néstor Rodríguez des rechten Bündnisses Bloque de Unidad (Einheitsblock) hat am 15. August einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Zwangssterilisierung von Frauen in prekären Lebenssituationen und von Frauen ohne festen Wohnsitz vorsieht. Der Vorschlag ist Teil eines größeren Projekts namens »Umfassendes nationales Programm zur sozialen Wiedereingliederung.« Diese konkrete Maßnahme richtet sich insbesondere an Frauen, die »sich aufgrund von Obdachlosigkeit, Armut oder schwierigen sozialen Umständen in einer besonders verletzlichen Lage befinden«, wie es im Text heißt.
Rodríguez verteidigte den Vorschlag als Mechanismus zur »sozialen Wiedereingliederung«. Man habe gesehen, dass viele der rund 18.000 Obdachlosen im Land Frauen seien, die abhängig vom Klebstoff Clefa sind und Kinder gebären, die dann mit ihnen auf der Straße leben. Man würde ihnen einen empfängnisverhütenden Eingriff empfehlen. Der bedürfe ihrer Zustimmung im Rahmen einer weiteren medizinischen Versorgung, die die Behandlung von Suchterkrankungen umfassen soll. Doch wenn die Frau eine Sterilisation ablehnt, soll der Eingriff auch gegen den Willen und »unter gerichtlicher Kontrolle« angeordnet werden können. Die Sterilisierungen sind nur bei Frauen vorgesehen, wohnungslose oder suchtkranke Männer müssen sich nicht vor einer erzwungenen Vasektomie fürchten.
Im Juli hatte der bolivianische Ombudsmann für Menschenrechte, Pedro Callisaya, den Gesetzentwurf verurteilt und erklärt, dass eine Sterilisation ohne freie, vorherige und fachlich informierte Zustimmung die grundlegenden Menschenrechte verletze. Die Initiative sei »ein gravierender Rückschritt für den bolivianischen Staat« schrieb er in einer Mitteilung. Es würde gegen das Recht auf Autonomie, körperliche Unversehrtheit und die sexuellen und reproduktiven Rechte verstoßen, wenn die Operationen gegen den Willen der Frauen durchgeführt werden.
Callisaya erinnerte in diesem Zusammenhang an Zwangssterilisationen indigener Frauen die in den 1960er und 1970er Jahren stattfanden. Aber auch noch im Jahr 2000 fand in Bolivien eine nicht genehmigte Sterilisation statt. Das Opfer klagte beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihr recht gab. In diesem Fall wurde eine Frau in einem öffentlichen Krankenhaus in La Paz, in Bolivien, geburtsmedizinisch behandelt und es wurde ein Kaiserschnitt gemacht. Während dieses medizinischen Eingriffs führten Ärzte zusätzlich eine Unterbindung der Eileiter durch, ohne ihr Einverständnis. Die Frau sagte, dass sie nicht vorher gefragt wurde und erst später erfahren habe, dass sie keine Kinder mehr bekommen konnte. Der Gerichtshof erklärte, dass ein Mensch grundsätzlich selbst über seinen Körper und insbesondere über seine Fortpflanzungsfähigkeit entscheiden darf. Bolivien wurde verurteilt, dem Opfer 50.000 US-Dollar als Entschädigung für den materiellen und immateriellen Schaden zu zahlen.
Die Praxis, arme und obdachlose Frauen, vor allem Minderjährige, zu sterilisieren, wurde in der Vergangenheit von NGOs in Bolivien immer wieder kritisiert. In Bolivien wurden 2024 etwa 28.000 Schwangerschaften bei Mädchen und Jugendlichen zwischen zehn und 19 Jahren registriert. Darunter waren etwa 1.400 Mädchen unter 15 Jahren. Das bedeutet eine fast doppelt so hohe Geburtenrate bei Jugendlichen mit etwa 64 Geburten pro 1.000 Mädchen, verglichen mit den 38 im globalen Durchschnitt, laut dem »Gender Data«-Portal der World Bank.
»Die Antwort des Staates auf Armut oder Obdachlosigkeit kann nicht darin bestehen, Rechte einzuschränken, sondern muss Schutz, Inklusion und die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben gewährleisten«, schrieb Callisaya in seine Mitteilung. Trotz der Widerstände wurde das Gesetz zur Abstimmung präsentiert. Der Gesetzesvorschlag hat tatsächlich eine Debatte ausgelöst, als wäre es eine logische Option, Frauen im 21. Jahrhundert gegen ihren Willen zu sterilisieren. Der Entwurf soll zunächst vom Menschenrechtsausschuss der Abgeordnetenkammer geprüft werden, was hoffen lässt, dass er abgeschwächt wird und die Sterilisation nur als ein Angebot ohne Zwang ins Gesetz geschrieben wird.
In der Vergangenheit hat es in unterschiedlichen Ländern Massensterilisationsprogramme gegeben, etwa in Nazideutschland oder in Lateinamerika unter dem peruanischen Diktator Alberto Fujimori in den 1990er Jahren. Laut dem United States Holocaust Memorial Museum wurden zwischen 1933 und 1945 rund 400.000 Menschen in Deutschland auf Grundlage des sogenannten »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« zwangssterilisiert. In Peru sollen 314.000 Frauen und 24.500 Männer ohne Einwilligung sterilisiert worden sein, wie eine parlamentarische Untersuchung für den Zeitraum zwischen 1993 und 1999 feststellte.
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