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Brandenburg

Wie können Femizide verhindert werden?

Gesellschaftliche Sensibilisierung und eine finanziell gut ausgestattete Infrastruktur mit Hilfsangeboten sind nötig, erklärt Laura Kapp

Foto: Wilhelm Pischke/dpa
Gedenken an die zwei Toten in Gosen-Neu Zittau

Seit Mitte August wurden mehrere Femizide in Brandenburg begangen. Eine junge Frau wurde in Gosen-Neu Zittau getötet, wenige Wochen zuvor eine 19jährige in Bergfelde. Am vergangenen Montag kam es zu einem dritten Tötungsdelikt in Erkner. In allen Fällen sollen Opfer und Täter in einer Partnerschaft gelebt haben.

Weil es in Gosen-Neu Zittau ein öffentlicher Tatort war, an dem die Frau umgebracht wurde – eine Schule – und es mit einem Erzieher, der die Tat verhindern wollte, ein weiteres Opfer gab, wurde ausführlicher berichtet. Natürlich muss man über Sicherheit an Schulen nachdenken. Allerdings war der Ursprung der Tat ein anderer: Die junge Frau wurde mutmaßlich von ihrem ehemaligen Partner getötet. Nach der Vorgeschichte war es also eine sogenannte Beziehungstat, ein Femizid. Wenige Wochen zuvor war in Bergfelde eine weitere junge Frau ermordet worden. Die 19jährige soll von ihrem gleichaltrigen Partner getötet worden sein, der später bei einer Kollision mit einem Fernzug an einem Bahnübergang ums Leben kam. Polizei und Staatsanwaltschaft in Neuruppin gehen dabei von einem Suizid aus. In beiden Fällen richtet sich der Verdacht gegen einen Partner oder Expartner. Auch beim dritten Fall am Montag in Erkner wird davon ausgegangen, dass der 29jährige mutmaßliche Täter und das 24jährige Opfer in Beziehung zueinander standen.

Gab es in diesen Fällen zuvor Indizien dafür, dass es zu Gewalttaten kommen könnte?

Für diese Fälle kann ich es nicht beantworten. Im allgemeinen gilt aber, dass Femizide verhinderbar sind. Die polizeilich erfassten Gewaltdelikte gegen Frauen sind in Deutschland in den letzten Jahren angestiegen. Im Juli erst wurde ein »Leitfaden Hochrisikomanagement« bei häuslicher Gewalt herausgebracht, um Frauen und ihre Kinder im Land Brandenburg besser zu schützen, Eskalationen zu verhindern und die Istanbul-Konvention (Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, jW) umzusetzen. Der Leitfaden wurde gemeinsam von verschiedenen Ministerien und der Polizei in Brandenburg in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellt.

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Was muss politisch veranlasst werden, um Femizide zu verhindern?

Wir brauchen eine allgemeine Sensibilisierung zum Thema in der Gesellschaft. Wir müssen frühzeitig mit Kindern und Jugendlichen über Geschlechterrollen, Machtverhältnisse in Beziehungen und gewaltfreie Kommunikation reden. Zudem brauchen wir eine breite, finanziell gut ausgestattete Infrastruktur mit Hilfsangeboten. In jedem Brandenburger Landkreis muss es eine Beratungsstelle und ein Frauenhaus geben, damit sich betroffene Frauen Hilfe holen können, bevor Gewalt eskaliert. Erlebt eine Frau in einer Beziehung jahrelang Erniedrigung, soziale oder finanzielle Kontrolle oder körperliche Gewalt, ist präventiv einzugreifen. Wir brauchen ein System in öffentlichen Institutionen, um Früherkennung der Gefahr zu ermöglichen: Hat der Mann Waffen? Sind Drogen im Spiel? Damit bei Hochrisiko ein Sicherheitsplan erstellt werden und zum Beispiel die Polizei eine Gefährderansprache machen kann.

Im Hochrisikobereich muss die Polizei Leib und Leben von Frauen schützen. Tut sie das auch?

Sie muss eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und Gesetze umsetzen, die wir für Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt haben. Es gibt die Istanbul-Konvention, seit 2018 in Deutschland ratifiziert, das 2001 beschlossene Gewaltschutzgesetz, seit 2025 das Gewalthilfegesetz, und eine 2026 in Kraft tretende EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die bis Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen ist. Unsere Erfahrung ist: Wenn wir in Schulungen der Polizei involviert waren, wurde dies gut angenommen.

Was muss kurz- und mittelfristig geschehen?

Die Landesregierung muss Gewalt gegen Frauen ernst nehmen und benennen: Es gilt, Hilfesysteme zu stärken und verlässlich zu finanzieren, Warnsignale zu erkennen, Fachkräfte zu sensibilisieren. Schutz muss konsequent umgesetzt werden. Da kann es nicht etwa heißen: Ja schon, aber unsere Kassen sind gerade leer.

Laura Kapp ist Koordinatorin für Organisation und Finanzen beim Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser.

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.09.2026, Seite 3, Inland

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→ Leserbriefe
  • Astrid Loehnert aus Deutschland 3. Sept. 2026 um 08:39 Uhr
    Als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin kann ich diesem Leitansatz leider nicht ganz zustimmen, da eine Sensibilisierung ohne Taten und Veränderungen in der Gesellschaft keinen einigen Femizid (oder erweiterten Selbstmord) verhindern werden. Aber solange diese Veränderungen nicht eintreten, brauchen alle Städte ausreichend Plätze in Frauenhäusern (prozentual anteilig selbstverständlich auch einige »Männerhäuser«). Die Sozialisation der deutschen Männer müsste sich als Erstes insgesamt, in ihrer Geschlechtsanerkennung (Wie ist ein Mann?) und in den gesellschaftlichen Erwartungen (Was muss der Mann gesellschaftlich darstellen?), die an Männern zwingend gerichtet weden, ändern. Auch die unterschiedliche kulturelle Sozialisation und die Rechtssituation in der Herkunftsnation müssten bei jedem Mann mit einem familiären Migrationshintergrund, in Bezug auf die Einstellung zu der eigenen Partnerin und die geschlechtsbezogene Gewalt, die, wie die Durchsetzung von eigenen Besitzansprüchen an dem anderen Geschlecht, unbedingt bei einem beabsichtigten, andauernden Aufenthaltsrechtstitel in Deutschland, schon während der Beantragung auf diesen Persönlichkeitsbereich bezogen abgefragt und nach der Auswertung und Einschätzung durch Psychologen, in die rechtliche Entscheidung einbezogen werden. Es macht auch Sinn, in einem neuen Schulfach, das z. B. »die Diversität der unterschiedlichen Geschlechter und Kulturen in einer Gesellschaft« das Thema der Gewalt, die gegenüber den Freiheitsrechten steht, zu behandeln.
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