Kategorischer Imperativ
Bei vielen steht die Philosophie in dem schlechten Rufe, lediglich Banales hochtrabend umzuformulieren. Eines der besten Beispiele dafür meint der gemeine Verstand an der sogenannten goldenen Regel zu finden, die in Kants berühmtem kategorischen Imperativ nur rhetorisch aufgeblasen werde. Dabei ist die Lebensweisheit »Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu« von ganz anderem Zuschnitt. Vor allem macht sie Regeln von persönlichen Vorlieben abhängig: Ein Sadomasochist etwa hätte kein Problem damit, zu schlagen und geschlagen zu werden. Daher lässt sich die goldene Regel sogar als eine Form des hypothetischen Imperativs verstehen – also gerade als das, wovon Kant den kategorischen abgrenzen wollte. Jener gibt an, was man tun muss, wenn man ein bestimmtes Ziel erreichen will – instrumentelle Vernunft also. Dieser dagegen zielt auf sittliche Gebote, die ohne Ausnahme und voraussetzungslos gültig sind, eben kategorisch.
Kant brachte »seinen« Imperativ 1785 auf eine knappe Formel: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.« Worauf der Königsberger also abzielt, sind nicht einzelne Handlungen, sondern »Maximen«. Darunter verstand er allgemeine subjektive Grundsätze, mithin eine Art Grundhaltung zum Leben, wie etwa Hilfsbereitschaft oder Großzügigkeit, die sich je nach konkreter Lebenssituation in unterschiedlicher Ausprägung zeigt. Durch die Verallgemeinerung wird dann geprüft, ob eine solche Maxime »als vernünftige Einheit einer Gemeinschaft von Personen gedacht und gewollt werden kann«, wie es der Philosoph Otfried Höffe ausdrückt. So richtet sich die kantsche Formulierung weit stärker als die goldene Regel an einem funktionierenden menschlichen Zusammenleben aus. So können zum Beispiel falsche Versprechungen bzw. das Lügen nicht zu einem allgemeinen Gesetz werden, ohne dass die Gesellschaft zusammenbricht. Dies wird nicht dadurch widerlegt, dass faktisch dennoch laufend falsch geredet wird. Noch die Lüge lebt davon, dass sie als Wahrheit auftreten kann, also gerade nicht allgemein ist.
Bis heute ist Kants praktische Philosophie, vor allem das Diktum, nur ein guter Wille sei uneingeschränkt gut, umstritten, doch gehen zahlreiche Vorwürfe an seiner Theorie vorbei. Auch der gegen Kants Pflichtversessenheit häufig zitierte Vers Friedrich Schillers: »Gerne dien ich den Freunden, doch tue ich es leider mit Neigung / Und so wurmt es mir oft, dass ich nicht tugendhaft bin«, ist schief. Die »Neigung zum Pflichtmäßigen«, betont Kant in seiner »Kritik der praktischen Vernunft«, könne »die Wirksamkeit der moralischen Maximen sehr erleichtern« – sie könne diese nur nicht hervorbringen. Trefflicher sind andere Kritiken. So vernachlässigt Kant das Problem der Kollision zweier gleichberechtigter moralisch-sittlicher Prinzipien. Wenn ich jemandem nur helfen kann, indem ich lüge, kann die Abwägung nur konkret erfolgen – der Konflikt endet dann oft tragisch, wie die antiken Dramen eindrucksvoll zeigen.
Gewichtig ist auch Hegels Einwurf: Kants Kriterium für ein allgemeines Gesetz – es darf sich nicht selbst widersprechen – bleibe abstrakt und mache immer implizite Voraussetzungen. Wenn etwa gesagt wird, Diebstahl, also das Verletzen von Eigentumsrechten, könne kein allgemeines Gesetz werden, so wird damit die Geltung dieser Rechte bereits vorausgesetzt: »Setze ich kein Eigentum voraus, so ist im Diebstahl kein Widerspruch vorhanden«, kommentiert Hegel, der dennoch Kants Verständnis von Freiheit als Selbstgesetzgebung und Autonomie des Willens als »großen Fortschritt« lobt.
Für Marx und Engels entsprach der »gute Wille Kants (…) der Ohnmacht, Gedrücktheit und Misere der deutschen Bürger«, wie es in der »Deutschen Ideologie« heißt. Andererseits nahm selbst Marx auf seine Weise Kant in Anspruch: »Die Kritik der Religion endet (…) mit dem kategorischen Imperativ, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist.« Das unbedingte Sollen, das Kant zumindest formell und in bezug auf die subjektive Moral ausbuchstabierte, wird sowohl der Philosophie als auch der menschlichen Praxis erhalten bleiben.
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