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Maritime Wirtschaft

Bund blockiert Docks

Die Küstenländer drängen auf höhere Seehafenmittel – ein neues Rechtsgutachten nimmt Berlin die Ausrede

Foto: Fotoagentur Nordlicht/IMAGO
Gutachten: BRD-Seehäfen (hier Rostock) brauchen mehr Geld, um im Konkurrenzkampf zu bestehen

Die IHK Nord, Zusammenschluss der Industrie- und Handelskammern der Küstenländer, hat ein von ihr beauftragtes Gutachten vorgelegt, wonach eine Erhöhung der jährlichen Seehäfenfinanzierung – anders als immer wieder von verschiedenen Bundesregierungen behauptet – auch ohne Grundgesetzänderung möglich ist. Die Anfang dieser Woche vorgelegte Expertise hat erwartungsgemäß den schier endlosen Streit um die Höhe der Bundeszuschüsse erneut aufgemischt.

Es wirkt wie ein zähes und ermüdendes Spiel, tatsächlich geht es um nicht weniger als ein wesentliches Stück wirtschaftlicher Zukunft: Deutschlands Seehäfen brauchen Geld, um im Wettbewerb mit großen und kleinen Terminals benachbarter Länder mithalten zu können. Seit Jahrzehnten bereits zankt man sich um diesen sogenannten Hafenlastenausgleich, mit dem der Bund laut Grundgesetz die eigentlich für Unterhalt und Betrieb der Seehäfen zwischen Emden und Wolgast zuständigen Küstenländer zu unterstützen hat: Schon als Exkanzler Gerhard Schröder 2005 diese Kofinanzierung neu regelte, galt sie den betroffenen Häfen, den Ländern und wesentlichen Teilen der maritimen Wirtschaft als erheblich zu niedrig. Konjunktur hin, Inflation her – seit diesem Stichdatum hält der Bund geradezu sklavisch an dem entsprechenden Betrag von jährlich 38,3 Millionen Euro fest.

Immer wieder ist seither eine deutliche Erhöhung gefordert worden, immer wieder haben etliche Bundespolitiker bei verschiedenen Gelegenheiten dieser Forderung verbal zugestimmt, um sogleich als »ja, aber …« den Hinweis hinzuzufügen, dies sei ohne Verfassungsänderung »leider« nicht möglich. Der Bielefelder Rechtswissenschaftler Johannes Hellermann hat nun im Auftrag der IHK Nord versucht, mit dieser wiederkehrend vorgetragenen Ausrede aufzuräumen: Selbstverständlich könne der Bund diese Finanzhilfe auch mittels des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen, argumentiert er, eine einfache Änderung des sogenannten Seehafenfinanzierungsgesetzes genüge dafür.

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Der momentane Vorsitzende der IHK Nord, der Bremer Seeversicherungskaufmann André Grobien, erklärte bei Vorstellung des Gutachtens unmissverständlich, künftig müsse sich jeder mit Hellermanns Analyse auseinandersetzen, der eine stärkere Mitfinanzierung der Seehäfen durch den Bund als grundsätzlich unmöglich zurückweise. Die norddeutsche Wirtschaft formuliere auf Grundlage des Hellermannschen Gutachtens die klare Erwartung an die Bundespolitik, ihre Investitionen in die Seehafeninfrastruktur »deutlich und dauerhaft« anzupassen. Grobien verwies unter anderem auf den wettbewerblichen Handlungsdruck, schließlich würden Häfen sowohl im Westen wie Rotterdam oder Antwerpen/Zeebrügge als auch im Ostseeraum wie etwa Gdańsk mit massiven öffentlichen Investitionen ausgebaut.

Worum es geht, ist bekannt, weil wiederholt berichtet: Die Seehäfen selbst ebenso wie die sie tragenden Küstenländer haben bei verschiedenen Gelegenheiten ihre Forderungen längst beziffert. Zwar hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD die Seehäfen im Frühsommer in das Infrastrukturzukunftsgesetz aufgenommen, aber das hat bislang nur planungs- und verfahrensrechtliche Bedeutung – weshalb unter anderem Die Linke dies mit Verweis auf den Abbau natur- und umweltschutzfachlicher Rechte nicht mitgetragen hat. Aus dem Parlamentsbeschluss ergibt sich jedoch noch keine konkrete Finanzierungsverpflichtung des Bundes.

Häfen und Küstenländer verlangen zum einen die grundsätzliche Anerkennung der Systemrelevanz von Seehäfen – was, wie berichtet, nicht nur Warenumschlag, Energiewende und Versorgungssicherheit, sondern auch die aus Pistorius’ »Zeitenwende« sich ergebende »Verteidigungsfähigkeit« einschließt. In diesem Kontext fordern sie vom Bund projektbezogene Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 15 Milliarden Euro, um vor allem Sanierungsstaus, die auch der jahrzehntelang zu geringen Bundesförderung zuzuschreiben sind, abzubauen. Zum anderen verlangen sie, die strittige Bundesbeteiligung von rund 38 auf jährlich mindestens 500 Millionen Euro anzuheben. Unter Bezugnahme auf das aktuelle Hellermann-Gutachten haben die Regierungschefs der fünf Küstenländer sich diesen Forderungen am Mittwoch bei ihrem jüngsten Treffen im Rostocker Überseehafen erneut angeschlossen. Übrigens hat der Deutsche Gewerkschaftsbund vor knapp einem Jahr gemeinsam mit dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) dies ebenfalls ausdrücklich unterstützt; eine differenzierende Position der Häfengewerkschaft Verdi ist nicht bekannt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.08.2026, Seite 5, Inland

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