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UN-Hochseeschutzabkommen

Rettet Nemo

BRD tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei: Hehre Ziele gibt es, Strukturen aber fehlen

UNO
Foto: Annika Hammerschlag/AP/dpa
Clownfisch nebst Eigenheim

Mit medialem Getöse hat Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vergangene Woche bekannt gegeben, er habe bei den Vereinten Nationen in New York die Ratifizierungsurkunde zum neuen UN-Hochseeschutzabkommen hinterlegt. Ob dieses wichtige Vertragswerk tatsächlich als »größter internationaler umweltpolitischer Erfolg« vergangener Jahre in die Geschichte der Vereinten Nationen (UN) eingeht, wie Schneider es verstanden wissen will, muss sich erst zeigen.

»Hochsee«. Was meint der Begriff? Nach dem UN-Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) haben Küstenstaaten Anspruch auf eine zwölf Seemeilen weitreichende Zone nationalen Hoheitsgewässers. Darüber hinaus steht ihnen eine so genannte Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von meist 200 Seemeilen zu, in der sie, wie der Name es sagt, natürliche Ressourcen erforschen und wirtschaftlich nutzen, die internationale Schiffahrt – »freie Passage« – aber nicht einschränken dürfen. Kurzgefasst: Alle Meeresgebiete jenseits der ausgewiesenen AWZ sind »Hohe See« und gelten laut Seerecht als das »gemeinsame Erbe der Menschheit«. Aber während etwa für den Meeresboden dieses Erbes gemäß UNCLOS eine internationale Behörde zuständig ist, gab es für den teilweiseTausende Meter hohen Wasserkörper darüber bislang nur wenige, unzureichende Regeln.

Um das zu ändern, beschloss die UN-Vollversammlung im Juni 2023, nach rund 15 Jahren zäher Verhandlungen, das Übereinkommen »zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse«: Klingt kompliziert, unterstreicht jedoch die schwierige Aufgabe. Dazu gleich mehr. Am 17. Januar 2026 trat das Abkommen weltweit in Kraft, zu diesem Zeitpunkt hatten es 78 Staaten ratifiziert. Deutschland folgte per Bundestagsbeschluss erst Ende Februar, seine nun hinterlegte Urkunde wird einen Monat später, also Mitte Oktober, rechtswirksam. Aktuell haben knapp 100 Staaten das Abkommen ratifiziert. Während China oder Brasilien relativ früh diesen Schritt vollzogen haben, distanzierte sich Russland von Teilen des Abkommens und blieb ihm bislang fern, ebenso wie beispielsweise Indien oder – wenig überraschend – die USA.

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Das im englischen Original kurz »BBNJ« (für Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction) betitelte Abkommen wird weltweit von Umweltschützern und Wissenschaftlern als beachtlicher Fortschritt gelobt. Ob es erfolgreich sein wird, steht noch in den Sternen – oder Sternkorallen. Die Zielsetzung, rund zwei Drittel der globalen Meeresfläche zu schützen, klingt herausragend, ist aber zunächst nicht mehr als ein Anspruch. Die »Hohe See« ist nun mal alles andere als eine biologische Einheit, besteht vielmehr aus unterschiedlichsten, oft vernetzten Ökosystemen, bietet Lebensräume für ungeheuer viele (teils gar bis heute nicht erfasste) Meereslebewesen. Brutal alltägliche Gemeinsamkeit dieser Vielfalt ist die Summe anthropogener Belastungen und Bedrohungen – Überfischung und Beifang, Unterwasserlärm, Schiffskollisionen und -emissionen, Schadstoffeinträge von Land oder maritimen Installationen wie Offshoreanlagen, Stress durch die Folgen des Klimawandels und vieles andere mehr.

Das BBNJ soll helfen, ein umfassenderes Meeresmanagement zu entwickeln, die wissenschaftliche Meeresforschung zu fördern und dazu beizutragen, dass Ressourcennutzung nur »im Interesse aller Staaten und zum Wohle der gesamten Menschheit« erfolgt. Dazu zählen etwa die Ausweisung und Verwaltung von Meeresschutzgebieten: Darunter sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent der internationalen Gewässer fallen. Auch sind für mit Umweltrisiken verbundene Aktivitäten zuvor verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgesehen. Insbesondere die von vielen Konzernen gierig angestrebte Nutzung mariner genetischer Ressourcen soll »nachhaltig« gestaltet werden und ausdrücklich eine Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern berücksichtigen.

Das klingt zwar toll. Nur gibt es bislang keine Strukturen für die Umsetzung. Im Januar 2027 soll eine erste Vertragsstaatenkonferenz dafür Grundlagen schaffen. Wie aber Ziele des BBNJ-Abkommens in einem Schutzgebiet durchgesetzt werden können, wenn etwa Nichtvertragsstaaten wie Trumps USA gerade dort eigene Ausbeutungsinteressen verfolgen, ist nur eine von vielen ungelösten Fragen. Eine andere ist diese: Ist wirksamer Schutz überhaupt möglich, solange von allzu vielen Küstengewässern schädliche Einflüsse weiter zunehmen? Die Meere, so steht zu befürchten, werden trotz BBNJ noch lange leiden.

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.09.2026, Seite 5, Inland

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