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Korruption im Gefängnis

Warum kommt es selten zu Verfahren?

Korruption im Justizvollzug ist unter den Gefangenen bekannt, hat aber fast nie Konsequenzen, erklärt Marc Munter

Interview: Annuschka Zak
Foto: Katharina Kausche/dpa
Hinter Gittern geht nicht immer alles rechtens zu (Glaubitz, 16.7.2026)

Verdachtsfälle und Durchsuchungen in den vergangenen Monaten – etwa in den Justizvollzugsanstalten Rheinbach, Euskirchen, Essen, Bochum und Aachen. In NRW scheinen alle sehr überrascht über Korruption in Gefängnissen. Wie nehmen Sie das in Berlin wahr?

In Berlin ist Korruption weit verbreitet. Und zwar nicht nur im Bereich des allgemeinen Vollzugsdiensts, also der kleinen Schließer, sondern durchaus in der mittleren Leitungsebene, bei sogenannten Gruppenleitern und Psychologen. Besonders gravierende Fälle gibt es in der JVA Tegel in Berlin, in der eine Psychologin durch Korruption auffällig wurde. Sie hatte wohl eine sexuelle Beziehung zu einem Gefangenen mit vornotierter Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel. Sie informierte ihn mutmaßlich über Gefängnisinterna und auch über vertraulich geführte Gespräche mit anderen Gefangenen, die ihrer Schweigepflicht unterlagen. Gegen die Psychologin erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Juli 2026 Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung sowie Verletzung des Dienstgeheimnisses. Des weiteren wurde im Frühjahr dieses Jahres eine große Menge an Betäubungsmitteln, insbesondere Spice, bei einer Gruppenleiterin gefunden.

Warum liest man so selten von diesen Fällen?

Die Boulevardpresse hat teilweise darüber berichtet. Doch selbst wenn Fälle öffentlich werden, versucht die Senatsverwaltung für Justiz diese so weit wie möglich zu vertuschen. Fälle werden auch in der Strafverfolgung liegengelassen. Während Korruptionsfälle dann über Jahre verschleppt werden, sind Beamte bei vollem Bezug ihrer Gehälter oder Vergütungen weiterbeschäftigt. Nach vielen, vielen Jahren droht ihnen dann möglicherweise mal ein Gerichtsverfahren. Wir alle wissen, wie es hierzulande mit dem Bestrafen von Staatsdienern läuft, die in der Konsequenz möglicherweise eines Tages aus dem Beamtenverhältnis oder aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Es ist ein strukturell korruptionsbegünstigendes System, da es keine Fremdkontrolle gibt. Bei Korruptionsfällen in der Justiz ermittelt wiederum die lokale Justiz. Gerade in einem Stadtstaat wie Berlin ist es dann so, dass der Kreis der Leute sehr klein ist. Und der Kreis zwischen Strafverfolgung und Strafvollzug dann auch. Hinzu kommt der politisch geförderte Korpsgeist.

Sind Ermittlungsverfahren gegen Schließer eine Seltenheit?

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Dass die meisten Korruptionsfälle unentdeckt bleiben, ist eine Tatsache. Dass nur die Spitze des Eisbergs öffentlich wird, dürfte sich jedem erschließen. Das Ende der Ermittlungsverfahren kommt mehrheitlich nicht an die Öffentlichkeit. Gerade die Fälle, die nichts mit Korruption zu tun haben, wie schwerste Gewalttaten, Übergriffe oder rassistische Beleidigungen, werden kaum strafrechtlich verfolgt. Wenn Gefangene Opfer oder Zeugen werden, gibt es praktisch keine Ermittlungsverfahren, weil ihnen so gut wie nie Glauben geschenkt wird. Ein Beispiel ist dieser spektakuläre Fall in Augsburg, in dem es viele Opfer gab, den Gefangenen aber erst nach den Strafanzeigen unbeteiligter Bediensteter der JVA Augsburg geglaubt wurde. Dann haben alle Verantwortlichen so getan, als würde der vermeintliche Einzelfall eine große Ausnahme darstellen.

Laut einem Bericht des Justizministeriums NRW sind allein in der JVA Willich zwischen 2023 und 2025 insgesamt 187 Handys gefunden worden. Überrascht Sie das?

Kapitalismus: Wo Nachfrage besteht, wird es sicherlich immer ein Angebot geben. Das Angebot wird auf verschiedene Arten befriedigt. Eine davon ist ganz gewiss das Mitbringen der Handys von externen Personen in die geschlossenen Strukturen des Strafvollzugs – zu einem erheblichen Teil auch oder gerade von Bediensteten. Die, die verhindern sollen, dass Handys in Umlauf geraten, bringen diese in die Anstalten. Es gibt die perfidesten Geschichten von Aushändigungen und anschließenden Entdeckungen.

Wie ist das mit Betäubungs­mitteln?

Betäubungsmittel werden nicht nur über Bedienstete in Justizvollzugsanstalten eingeschmuggelt, aber sicherlich zu einem erheblichen Teil. Ein Fakt, der selten festgestellt wird und der auch selten genug festgestellt werden soll.

Sie haben Spice erwähnt. Welche Auswirkungen hat diese Droge auf Gefangene, die sie konsumieren?

Sogenanntes Spice ist eine Flüssigkeit, die auf Papier geträufelt werden kann und daher leicht zu schmuggeln ist. Viele Urintests schlagen auf die chemische Zusammensetzung nicht an, daher ist sie bei Gefangenen beliebt. Ich habe vor zwei Jahren schon darauf hingewiesen, dass Gefangene in der JVA Tegel am Konsum verstorben sind. Jeder Gefangene in Berlin kennt diese schreckliche Droge. Die Menschen in Gefangenschaft sind so verzweifelt und perspektivlos, sich dem Konsum dieser Substanz immer wieder auszusetzen. Schlimm ist, dass wahrscheinlich 30 Prozent der Menschen, die eine Haftstrafe verbüßen, betäubungsmittelabhängig waren, als sie ins Gefängnis mussten. Mindestens ebenso viele Gefangene werden aber erst in Haft betäubungsmittelabhängig.

Marc Munter (Name geändert) ist ­Gefangener in einer Berliner JVA

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.08.2026, Seite 2, Inland

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