Was bedeuten die Regierungspläne?
Wenn digitale Technik zum Taktgeber wird, droht Echtzeitüberwachung am Arbeitsplatz, erklärt Cosimo-Damiano Quinto
In ihrem Programm vom 2. Juli hat die Regierungskoalition erklärt, dass sie sachgrundlose Befristungen von bis zu vier Jahren ermöglichen will. Was heißt das für die Mitbestimmung der Beschäftigten?
Beschäftigte mit Befristung werden bei den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen im Jahr 2030 kaum als Betriebsräte kandidieren. Aus Angst, nach Ablauf der Befristung nicht übernommen zu werden. In einer Zeit, in der die Demokratie unter Druck steht, wird demokratische Teilhabe erschwert.
Die Bundesregierung erklärte, sie wolle Unternehmen darin unterstützen, dass »Software und deren Updates sowie Aktualisierungen technischer Einrichtungen vereinfacht und schneller im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats eingeführt werden können«.
Die Regierung will die Gestaltung der Technik weitgehend den Unternehmen überlassen. Die bestehende Mitbestimmung bei technischer Verhaltens- und Leistungskontrolle – also den klassischen Feldern wie Arbeitszeiterfassung, Tracking, Log-Daten und Videoüberwachung – ist derzeit die einzig verbliebene Hürde, die Unternehmen noch daran hindert, ihre Digitalisierungs- und KI-Strategien ohne substantielle Verhandlungen mit dem Betriebsrat umzusetzen. Und diese Mitbestimmung ist heute wichtiger geworden: Bei Digitalisierung und KI geht es um Systeme, die Verhalten und Leistung automatisch erfassen, auswerten und vorhersagen können – und zwar in Echtzeit.
Wenn die Bundesregierung einfachere und schnellere Verfahren möchte, müssen Betriebsräte schon in der Planungsphase, wenn der Gestaltungsspielraum am größten ist, mitbestimmen können. Nicht erst bei einer bereits festgelegten Technik. Im Kern geht es um die Rolle von Betriebsräten und Beschäftigten in einer neu entstehenden digitalen Gesellschaft. Denn digitale Technik ist nicht nur Arbeitsmittel, sondern hat eine zentrale Bedeutung für Veränderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft.
Wer entscheidet momentan über den Einsatz der digitalen Technik?
Derzeit entscheiden beispielsweise multinationale Konzerne, ob Digitalisierung und KI genutzt werden, um den Onlinehandel weiter auszudehnen. Oder ob digitale Technik im stationären Handel den Beschäftigten als Instrument für qualifizierte Kundenberatung dient und Abläufe erleichtert. Im ersten Fall drängen Lieferwagen in die Innenstädte; im zweiten Fall bleiben Filialen soziale Orte, an denen Menschen interagieren. Entscheidungen solcher Tragweite müssen aber demokratisch ausgehandelt werden – im Betrieb und in der Gesellschaft.
Schon das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 hat die Strukturen nicht gestärkt. Viel mehr als digitale Betriebsratssitzungen und die Hinzuziehung von Sachverständigen beim Einsatz von KI kam nicht heraus.
Ich war Erstunterzeichner der Petition »Betriebsräte effektiv stärken!«, die am 20. Mai 2021 an den damaligen SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil überreicht werden sollte. Der erste Entwurf aus seinem Ministerium trug noch den Titel »Betriebsrätestärkungsgesetz«. Doch CDU und CSU lehnten sowohl jede Erweiterung der Mitbestimmung als auch eine konsequente Verfolgung von Straftaten gegen Betriebsratsgremien und ihre Mitglieder – einschließlich der Behinderung von Betriebsratswahlen – ab. Vom ursprünglichen Anspruch einer »Stärkung« blieb damit kaum etwas übrig.
Worum ging es, als Sie sich 2023 als Sachverständiger der Fraktion Die Linke für eine grundlegende Erweiterung der Mitbestimmungsrechte eingesetzt haben?
Die heute gültige Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes datiert vom 15. Januar 1972. Damals galt Fließbandarbeit als modern. Die Betriebsverfassung ist deshalb nicht auf die zunehmend digitalisierte Arbeitswelt ausgelegt. Mit der Einführung neuer Technik ändern sich nicht nur Arbeitsorganisation und Tätigkeiten, sondern auch gesundheitliche Belastungen, Arbeitszeiten und Arbeitsorte. Wenn digitale Technik zum Taktgeber wird, verändern sich Arbeitsintensität sowie Handlungs- und Entscheidungsspielräume der Beschäftigten. Es ist eine Frage demokratischer Teilhabe, dass Beschäftigte bei der menschengerechten Gestaltung ihrer eigenen Arbeit beteiligt sind und sich ihre Rolle nicht darauf beschränkt, alle vier Jahre an Betriebsratswahlen teilzunehmen.
Die Koalition will auch beim Datenschutz »modernisieren«?
Hier wird der demokratische Bruch besonders deutlich: Datenschutz soll der Wirtschaft mehr als den Beschäftigten dienen. Wenn digitale Technik zum Planungs- und Steuerungsinstrument wird, droht eine Arbeitswelt, in der Beschäftigte jederzeit als Anhängsel der Technik überwacht werden können. Die Regierung Merz akzeptiert das, weil sie die Profitinteressen der Unternehmen höher gewichtet. Doch Datenschutz hat eine zutiefst demokratische Funktion. Und zwar für die gesamte Gesellschaft: Er schützt vor Überwachung, sichert private und politische Autonomie und schafft die Voraussetzungen dafür, dass demokratische Teilhabe überhaupt möglich ist.
Cosimo-Damiano Quinto war bis 2015 Betriebsratsmitglied bei H&M und ist seitdem Gewerkschafter im Handel. 2023 trat er für die Bundestagsfraktion von Die Linke als Sachverständiger auf und befasste sich mit dem Schutz und der Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung.
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