Herber Rückschlag für Lieferfahrer
Von Gudrun Giese
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am vergangenen Mittwoch drei örtliche Betriebsratswahlen beim bundesweiten Essenslieferdienst Lieferando für unwirksam erklärt. Betroffen davon sind die Wahlen der Jahre 2022 und 2023 für die Kurierfahrer in Braunschweig, Bremen und Kiel. Die Bundesrichter argumentierten – mit Verweis auf das Betriebsverfassungsgesetz –, dass die »Remote-Cities«, wo die Fahrer beschäftigt sind und über eine App gesteuert werden, keine betriebliche Einheit bildeten und somit keinen Betriebsrat wählen dürften.
Nur die Hauptumschlagbasen (»Hub-Cities«) mit jeweils regionaler Verwaltung seien betriebsratsfähige Organisationseinheiten, während es bei den Remote-Cities »an einem Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit« fehle, so das Gericht. Das Vorhandensein gleicher Interessen der örtlichen Lieferdienstfahrer und ein gemeinsamer Dienstplan reichten nicht, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Der Gesamtbetriebsrat (GBR) der Takeaway Express (besser bekannt als Lieferando) kritisierte die BAG-Entscheidung Ende vergangener Woche als nicht zeitgemäß. Der Verweis des 7. Senats des Gerichts auf die fehlende Einsatzleitung vor Ort passe nicht zu der Art der Auftragserteilung in der modernen sogenannten Plattformökonomie, also dem Modell der (scheinbar) selbstständigen Beschäftigung, bei der Aufträge von einer zentralen Stelle an die Arbeiter verteilt werden. Auf physisch präsente Leitungskräfte komme es nach Auffassung der Betriebsräte gar nicht an. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung die Realität der Plattformarbeit verkannt, bei der die Beschäftigten digital gesteuert würden und sie ihre Arbeit ausschließlich in den jeweiligen Liefergebieten leisteten.
»Genau dort entstehen die konkreten Arbeitsbedingungen, Belastungen und Konflikte, die Mitbestimmung erforderlich machen«, heißt es in der GBR-Erklärung zum Urteil. »Wenn Mitbestimmung davon abhängt, ob irgendwo ein Büro mit Führungskräften existiert, dann passt das Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr zur modernen Arbeitswelt«, sagte die GBR-Vorsitzende Julia Warkentin. Die Betriebsräte bei Lieferando würden sich weiter zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) dafür einsetzen, dass Beschäftigte in digitalen und dezentralen Arbeitsstrukturen nicht von demokratischer Teilhabe und guten Arbeitsbedingungen ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung des BAG, die drei Betriebsratswahlen für unwirksam zu erklären, habe auch erhebliche Bedeutung für viele andere Unternehmen der Plattformökonomie, die Beschäftigte in erster Linie digital steuerten, hieß es weiter. So bestehe die Gefahr, dass Unternehmen durch Zentralisierung und Verschiebung von Steuerungsfunktionen gezielt Einfluss auf die betriebsverfassungsrechtlich relevanten Strukturen nehmen. Sie könnten etwa autark agierende Liefergebiete anderen Verwaltungszentren zuordnen, um so letztlich »lästige« Betriebsräte loszuwerden.
»Diese Entscheidung zeigt, dass der Gesetzgeber dringend gefordert ist, das Betriebsverfassungsrecht an die Realität der Plattformökonomie anzupassen«, stellte Marius Schaefer fest, der den GBR anwaltlich vertritt. Die EU-Plattformökonomierichtlinie müsse bis Anfang Dezember in deutsches Recht umgesetzt werden. Bei dieser Gelegenheit sollte auch der »nicht mehr zeitgemäße Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsrechts« angepasst werden. Zudem sollte das »von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder und der Gewerkschaft NGG geforderte Direktanstellungsgebot« in der Lieferdienstbranche umgesetzt werden, um reguläre Anstellungen zu erhalten.
Lieferando ist seit einiger Zeit dabei, insgesamt 2.000 feste Stellen an Drittanbieter mit schlechteren Arbeitsbedingungen auszulagern. Dagegen hatte es im vergangenen Jahr erheblichen Protest gegeben.
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