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Tod hinter Gittern

Ein Justizskandal

Ferhat Mayoufs Todestag jährt sich zum sechsten Mal: Viele weitere Zellenbrände statt Aufklärung

Von Annuschka Zak
Foto: M. Golejewski/AdoraPress
Demonstration zum Gedenken an Ferhat Mayouf und andere Opfer der Staatsgewalt an der JVA-Moabit (Berlin, 23.7.2023)

Verzweifelte Schreie um Hilfe, Gefangene in den Nachbarzellen machen Lärm, um die Schließer zu alarmieren. Um den Brand zu lokalisieren, brauchen die Justizvollzugsbeamten einige Minuten. Sie versammeln sich vor der Zellentür, doch keiner öffnet sie. Bis die Feuerwehr eintrifft, vergehen weitere 27 Minuten.

Vor sechs Jahren starb der 36jährige Ferhat Mayouf, der sich in Untersuchungshaft befand, durch einen Zellenbrand in der JVA Moabit an einer Rauchvergiftung. Seitdem brannte es noch rund 30 Mal in Hafträumen dieser JVA, so die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am Dienstag auf Anfrage von junge Welt. »Die Brandentstehung ging in allen Fällen auf ein Verhalten der jeweiligen Inhaftierten zurück«, benennt die Pressestelle die angeblich Schuldigen. Rauchmelder gibt es keine. »Die diensthabenden Justizbeamten sind überhaupt nur durch Mitgefangene auf dieses Feuer aufmerksam geworden«, sagte Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, der zunächst Mayouf und nach dessen Tod seine Angehörigen juristisch vertrat, am Sonntag gegenüber jW.

Mayouf wurde am 29.6.2020 versuchter Diebstahl vorgeworfen, ein Bagatelldelikt, das keiner Untersuchungshaft bedurft hätte. »U-Haft trifft fast ausschließlich Menschen in prekären Lebenslagen – die obdachlos sind, einen nicht festen Aufenthaltsstatus haben, keine Familie, kein Eigentum, oder keine feste Erwerbstätigkeit haben. Ihnen wird dann pauschal Fluchtgefahr unterstellt«, erklärte Düsberg.

Während des Haftprüfungstermins am 20. Juli 2020 berichtete Mayouf von schweren Depressionen, zeigte durch Selbstverletzung verursachte Wunden und bat, in das Haftkrankenhaus eingeliefert zu werden. Im Protokoll vermerkt: »Der Angeschuldigte teilte mit, er habe starke Depressionen und möchte einem Arzt vorgeführt werden.« Die zuständige Richterin wies die anwesenden Justizwachtmeister ausdrücklich an, dieses Begehren in der JVA bekanntzugeben. Doch die JVA Moabit ergriff keinerlei Maßnahmen zur medizinischen Versorgung des Gefangenen, so festgehalten in einer jW vorliegenden Strafanzeige gegen vier Justizvollzugsbeamte wegen rechtswidriger und schuldhafter Begehung eines Tötungsdelikts.

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Drei Tage später war der 36jährige tot. Laut den Brandschutzverordnungen der JVA aus dem Jahr 2020 sind Beschäftigte verpflichtet, Türen zu Brandbereichen wegen der Gefahr entgegenschlagender Stichflammen möglichst von der Seite zu öffnen und Löschmaßnahmen unter Beachtung des Selbstschutzes durch das Personal bis zum Eintreffen der Feuerwehr einzuleiten. Aus den Akten: Der Beamte M. habe laut eigener Aussage die Zellentür kurz angefasst, sie habe sich nicht öffnen lassen, war zu heiß. Jedoch konnte die Tür nach Eintreffen der Feuerwehr vom Beamten M. geöffnet werden – zu spät für Mayouf. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen die vier Beamten ein.

Die Brandsanierung und Instandsetzungsarbeiten des Haftraums sowie der Haftraumtür seien in der Zeit vom 17. August 2020 bis zum 28. September 2020 erfolgt und wurden am 2. Oktober 2020 abgeschlossen, schreibt die Senatsverwaltung auf Anfrage dieser Zeitung. Die Arbeiten begannen demnach, bevor das Todesermittlungsverfahren Mayoufs am 2. September desselben Jahres abgeschlossen war.

Zellenbrände haben systemische Ursachen. »Vom 1.1.2020 bis zum 1.7.2026 wurden insgesamt 72 Haftraumbrände für alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes Berlin erfasst«, gibt die Senatsverwaltung an. Immer wieder sterben so Menschen.

Auch in dieser Woche brannte es schon in einem Haftraum in Berlin – am Montag morgen in der JVA Plötzensee. »Seitdem die CDU das Justizressort übernommen hat, geht es nur um Repression, um Rücksichtslosigkeit, um Unterdrückung von Gefangenen, um eine harte Hand in den Vollzugsanstalten«, weiß Marc Munter (Name geändert) aus eigener Erfahrung. Der gesetzliche Auftrag der Resozialisierung spiele überhaupt keine Rolle, so der Gefangene eines Berliner Gefängnisses am Dienstag zu jW. Das Justizressort der Hauptstadt unter Senatorin Felor Badenberg (CDU) rühmt sich derweil mit Suizidprävention. Dazu Munter: »Für Justizsenatorin Badenberg bedeutet es schon Resozialisierung, wenn es einen Suizidpräventionsraum gibt. Ergo, wenn ein Gefangener überhaupt überlebt, dann ist er resozialisiert.«

Der Tod von Ferhat Mayouf und vielen anderen hinter Gittern zeigt, dass nicht mal das der Hauptstadtjustiz gelingt. »Man konnte die Tür nicht von innen öffnen, sondern nur von außen – daraus erwächst eine Garantenpflicht«, so Düsberg. »Mayoufs Tod ist ein Justizskandal.«

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2026, Seite 4, Inland

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