Zum Inhalt der Seite
Spanien

Kein Aufatmen für Carles Puigdemont

Spanien: Amnestiegesetz vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Strafverfolgung von Separatistenführer nach wie vor möglich

Foto: REUTERS/Bruna Casas
Carles Puigdemont muss auf der Hut vor den Behörden bleiben, sollte er nach Spanien einreisen (11.9.2024)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den katalanischen Unabhängigkeitsbefürwortern recht gegeben und am Freitag entschieden, dass das spanische Amnestiegesetz mit der EU-Jurisdiktion im Einklang ist. Trotzdem darf der frühere katalanische Präsident Carles Puigdemont nicht nach Spanien zurückkehren, ohne eine Verhaftung zu fürchten. Denn ihm werden auch andere Delikte vorgeworfen, die nicht unter das Amnestiegesetz fallen. So wirft ihm Spaniens Oberster Gerichtshof persönliche Bereicherung und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Der Politiker, der seit Jahren im Exil im belgischen Waterloo lebt, weist die Anschuldigungen zurück und will vor das spanische Verfassungsgericht ziehen.

Die beiden wichtigsten katalanischen Unabhängigkeitsorganisationen, Òmnium Cultural und ANC (Assemblea Nacional Catalana), sehen das EuGH-Urteil als Sieg und fordern, dass die spanischen Gerichte die Amnestie jetzt unverzüglich umsetzen. Sie sehen keine rechtlichen, sondern allein politische Gründe für die Verzögerung und werfen der Justiz vor, die Amnestie bewusst blockiert zu haben. Der Präsident von Òmnium, Xavier Antich, sagte am Sonnabend gegenüber der katalanischen Tageszeitung El Nacional, dass die spanischen Gerichte jetzt »keine Ausreden mehr« hätten. Die ANC ist der Meinung, dass der Konflikt mit Madrid nur gelöst werden könne, wenn Katalonien das Recht erhält, durch ein Referendum selbst über seine Zukunft zu entscheiden.

Mit dem Amnestiegesetz konnte sich Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez zunächst der Zustimmung der katalanischen Parteien im Parlament für seine Wiederwahl und für wichtige Gesetze versichern. Doch juristisch ist die Sache keineswegs geklärt. Denn konservative Richter stellten Teile der Amnestie in Frage. Sie wollen weiterhin den Separatisten Oriol Junqueras, Jordi Turull und Carles Puigdemont den Prozess machen. Eventuell müssen auch sie sich bis zum EuGH durchklagen. Ob eine Rückkehr von Puigdemont und Co. Sánchez zugute kommen würde, sei dahingestellt. Die rechtsliberale Onlinezeitung El Confidencial kommentiert, dass sie Sánchez durchaus schaden würde, weil die Genannten erneut ein Referendum anstreben. Damit hat El Confidencial vermutlich recht. Schließlich sind antikatalanische Ressentiments in Spanien nach wie vor weitverbreitet. Ob die Regierung Sánchez an der Auseinandersetzung zerbricht, ist allerdings nicht klar.

Anzeige

Angeblich sollen viele Unternehmer in Katalonien Angst vor einer Wiederkehr des Unabhängigkeitskonflikts haben, titelt die rechtskonservative Onlinezeitung El Español. Viele Firmen hätten nach dem Referendum 2017 ihren Sitz aus Katalonien verlegt, insbesondere aus der Befürchtung heraus, dass eine Abspaltung Kataloniens einen Austritt des dann unabhängigen Landes aus der EU bedeuten würde. Zwar sind die Menschen in Katalonien, die für eine Unabhängigkeit sind, derzeit knapp in der Minderheit. Die letzte Umfrage von Anfang Juli sagt, dass rund 45 Prozent dafür wären. Aber eine Rückkehr Puigdemonts könnte die Separatisten wieder stärken. Auch könnte bei der kommenden Wahl die neue rechte, nationalistische und separatistische Partei Aliança Catalana profitieren. Spannend bleibt, ob der Oberste Gerichtshof eine Rückkehr Puigdemonts noch vor den nächsten Parlamentswahlen zulässt.

Das Linksbündnis Sumar begrüßte am Freitag die Entscheidung des EuGH und betonte, dass der Konflikt um Katalonien nur durch Dialog und Verhandlungen gelöst werden könne. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Yolanda Díaz erklärte, dass die Regierung immer auf Dialog gesetzt habe und diese Strategie nun vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden sei. Sie sprach von einer »plurinationalen Mehrheit«, die das Land voranbringe. Die Gegner der Amnestie dagegen hätten keine Argumente vorzubringen. Kulturminister Ernest Urtasun warf gegenüber der Tageszeitung El País der konservativen Volkspartei (PP) vor, die Bevölkerung jahrelang über die Amnestieregelung falsch informiert zu haben. Auch die sozialdemokratische katalanische ERC, die linke baskische Bildu und die rechtskonservative baskische PNV sehen das Urteil positiv und in ihrem Sinne.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2026, Seite 7, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!