- → Inland
Hätte die Behörde keine Spielräume gehabt?
Bayern: Trotz Arbeitsverträgen und positiver Perspektive der Kinder soll Familie abgeschoben werden, schildert Jana Weidhaase
Deutsche Unternehmen rufen nach Fach- und Arbeitskräften. Die Gesellschaft spürt den demographischen Wandel, wird älter und Nachwuchs fehlt. Vor diesem Hintergrund werden dennoch ganze Familien mit Abschiebung bedroht, die sich nicht nur sozial engagieren, sondern in wichtigen Berufen arbeiten. Was können Sie zum Fall der Familie Y. aus Augsburg sagen?
Die Eltern mit drei Kindern kamen 2023 aus der Türkei nach Deutschland, um hier Asyl zu erhalten. Zwei der Kinder besuchten bis vor kurzem die Realschule in Füssen, eines könnte aufs Gymnasium wechseln. Die Eltern sind beim Bundesfreiwilligendienst des Bayerischen Roten Kreuzes, kurz BRK. Die Mutter engagiert sich in der Stadtbibliothek. Beide haben ab Herbst Arbeitsverträge in der Altenpflege, der Vater als Pflegefachkraft und die Mutter als Seniorenbetreuerin. Das BRK ist sehr zufrieden mit ihnen, sonst hätte man ihnen diese Verträge nicht angeboten.
Warum steht diese Familie dann auf der Abschiebeliste der Behörde?
Gesetzlich gibt es für Menschen, die seit drei Jahren hier arbeiten, keine Bleiberechtsregelung – wie auch für jene, die humanitären Aufenthalt brauchen, weil sie etwa alleinerziehend oder krank sind und deshalb den Zugang zur Arbeit nicht schaffen. Bleiberecht gibt es erst nach vier Jahren nach bestimmten Kriterien. Für Kinder gibt es Regelungen, die aber erst ab dem 14. Lebensjahr gelten. Die älteste Tochter wird am 29. Juli 14 Jahre. Ihr Geburtstag, der so entscheidend ist, liegt genau zwei Tage vor ihrer Ausreisefrist. Im März lehnte das Verwaltungsgericht das Asylersuchen der Familie ab.
Hätte die Zentrale Ausländerbehörde im Regierungsbezirk Schwaben in dem Fall keine Spielräume gehabt?
Selbstverständlich hätte sie auch nach der rechtskräftigen Ablehnung eine Duldung aussprechen können. Die Behörde entscheidet, wann diese ausläuft und ob sie verlängert wird. Dass die Eltern Arbeitsverträge haben und die Tochter Ende Juli 14 Jahre alt wird, weiß man dort. Sie entzog die Duldung, obgleich in wenigen Tagen ein Bleiberecht für die Familie nach Paragraph 25 a Aufenthaltsgesetz möglich gewesen wäre. Die Behörde ist uns schon länger als Hardliner bekannt.
Wie ist die Rechtslage? Und wie kann es zu derartigen Abschiebevorhaben wie in diesem Fall kommen?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Aufenthalt erteilt werden kann, unter anderem eben für Jugendliche, damit sie die Ausbildung beenden und dann als Fachkraft hier arbeiten können. Die Familie ist aus nachvollziehbaren Gründen aus der Türkei geflüchtet. Sie war als Anhänger der Gülen-Bewegung politisch verfolgt. Zuletzt wurde die Mutter in einem entsprechenden Strafverfahren zwar freigesprochen, aber ungewiss ist, wie es weitergeht. Ob die Familie wieder aus der Türkei einreisen kann, ist unklar, weil für ein Visum dann die deutsche Botschaft dort zuständig ist.
Ein Angehöriger hatte sich sehr für die Familie eingesetzt, war aber gescheitert.
Der Onkel der Kinder, hier als Migrationscouch und Berater tätig, hatte der Familie einen Anwalt besorgt. Denn die Familie hatte zwangsweise in ein Ausreisezentrum in Inningen bei Augsburg umziehen müssen, so dass die Kinder nicht einmal das Schuljahr abschließen konnten. Dort soll besonders darauf gedrängt werden, dass Menschen das Land verlassen. Dagegen hatte der Anwalt eine Klage eingereicht, die im Eilverfahren abgelehnt wurde: Das Interesse des Staates an der Ausreise gehe vor, nicht die Bedürfnisse der Familie, hieß es. In der Hauptsache ist nicht entschieden.
Ist die Familie im Ausreisezentrum, kann die Härtefallkommission nicht mehr tätig werden. Im Petitionsausschuss sind mittlerweile auch extrem rechte Kräfte, dort gibt es keine Chance. Die Familie hat nun ihre Flugtickets selber bezahlt, damit sie nicht abgeschoben wird und eine Ausreisesperre erhält. Sie hofft, im Herbst wieder einreisen zu können. Auch wenn das klappt: Die Kinder haben so ein Schuljahr verloren, müssten die Klasse wiederholen.
Was fordert der Bayerische Flüchtlingsrat in so einer Situation?
Jeder Einzelfall muss genauer angesehen werden, und die Ausländerbehörden, speziell auch in Bayern, müssen die Spielräume nutzen. Derzeit häufen sich die Fälle von Jugendlichen, die abgeschoben werden, obwohl sie bereits einen Ausbildungsplatz haben. Wir fordern aber nicht nur Bleiberecht für Menschen, die in der BRD als Arbeitskräfte tätig sein können, sondern auch humanitären Aufenthalt für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder sozialer Benachteiligung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, etwa weil sie Kleinkinder betreuen oder Angehörige pflegen.
Jana Weidhaase ist Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrats e. V.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
