- → Ausland
Anerkennung unter Vorbehalt
Kolumbien: Zunächst hatte Cepeda den Wahlsieg de la Espriellas akzeptiert. Nun verlangt er, dass der Ultrarechte seine US-Staatsbürgerschaft ablegt
Erst vergangene Woche hatte der Kandidat der linken Bewegungspartei Pacto Histórico seine Niederlage bei Kolumbiens Präsidentschaftswahl hingenommen. Am Dienstag hat Iván Cepeda nun doch erklärt, die Präsidentschaft des ultrarechten Abelardo de la Espriella nur anzuerkennen, wenn dieser seine US-Staatsbürgerschaft ablegt und sein Verhältnis zu Washingtons Geheim- und Sicherheitsdiensten erklärt.
Der designierte Präsident Kolumbiens hatte sich schon im Frühjahr 2023 einbürgern lassen, nachdem er über zehn Jahre in Miami gelebt hatte. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft ist für lateinamerikanische Staatsoberhäupter grundsätzlich nichts Neues: Der noch bis zum 7. August amtierende Präsident Kolumbiens, Gustavo Petro, sowie sein argentinischer Amtskollege Javier Milei (und sogar de la Espriella selbst) besitzen zum Beispiel die italienische. Auch eine doppelte Staatszugehörigkeit zu den Vereinigten Staaten lässt sich beim in Miami geborenen Präsidenten Ecuadors Daniel Noboa finden. Cepeda betonte jedoch, dass insbesondere der Einbürgerungseid der USA zu ausschließlicher Treue gegenüber dessen Verfassung verpflichtet und somit im Konflikt mit der kolumbianischen stehe. Außerdem habe die Unterstützung von US-Präsident Donald Trump für de la Espriellas Wahlkampagne eine »offene Intervention« dargestellt, so der Wahlverlierer.
Cepedas Forderung, dass der neu gewählte Präsident die nationale Sicherheit und »gerichtliche Souveränität« Kolumbiens respektieren müsse, hat auch mit de la Espriellas Karriere als Anwalt zu tun – vor allem mit de la Espriellas Verteidigung des Geschäftsmanns und ehemaligen venezolanischen Diplomaten Alex Saab zwischen 2013 und 2019 – also noch vor Saabs Festnahme auf dem afrikanischen Inselstaat Kap Verde 2020 und anschließender Auslieferung an die USA. Saab wurde Geldwäsche vorgeworfen, woraufhin die venezolanische Regierung unter Nicolás Maduro eine Kampagne zu seiner Freilassung startete. Mit Erfolg: Ende 2023 kam es zu einem Gefangenenaustausch mit der US-Regierung unter Joe Biden. Nun stützt sich Cepeda auf Washingtons Vorwürfe, um die Legalität von de la Espriellas Vermögenswerten in den USA in Frage zu stellen.
Der Kontakt zum lange eng mit der chavistischen Führung in Caracas verbundenen Saab sticht heraus und stellt auch dessen Auslieferung durch die venezolanische Regierung an die USA Ende Mai in ein neues Licht. Damals stieß die Entscheidung der Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez auf Verwirrung und heftige Kritik, sowohl im Land selbst als auch in der internationalen Solidaritätsbewegung. Jetzt stellt sich die Frage, ob Saab doch mehr Dreck am Stecken hatte oder ob Cepeda seine juristische Verfolgung als Vorwand benutzt.
Eines ist klar: Saab passt auf den ersten Blick nicht in das Gruselkabinett an Mandanten, die de la Espriella vertreten hat: prominente Strategen der venezolanischen Opposition, ein der sexualisierten Gewalt beschuldigter Pfarrer, Drogenhändler sowie rechte kolumbianische Paramilitärs und ihre Komplizen in der Politik.
Mit Blick auf seinen Vorgänger sagte de la Espriella in einem Interview mit Associated Press (AP): »Falls gegen Petro ein Auslieferungsersuchen gestellt wird, (…) na, dann liefer ich ihn aus, so, wie es rechtlich vorgesehen ist.« Cepeda verlangte dagegen am Dienstag, dass jede Form der politischen und juristischen Verfolgung Petros und der politischen Opposition eingestellt wird.
Der scheidende Präsident wurde im Oktober 2025 vom US-Finanzministerium ohne Beweise wegen Drogenhandels sanktioniert. Im März hatte die US-Drogenbehörde (DEA) bekannt gegeben, dass sie ihn als »Priority Target« (vorrangiges Ziel) gelistet hat. Die Bundesstaatsanwaltschaft in New York habe laut einem AP-Bericht von Ende März Ermittlungen gegen Petro aufgenommen.
Cepeda setzte seinem ultrarechten Kontrahenten am Dienstag ein Ultimatum: Sollte de la Espriella den Forderungen nicht nachkommen, werde er den Weg des »zivilen Ungehorsams« wählen, und seine mehr als zwölf Millionen Wähler dazu aufrufen, ihm dabei zu folgen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
