Sozialpartner des Tages: King Charles
Die Monarchie hat einen miesen Ruf. Obgleich sie nicht schlechter sein muss als andere Formen politischen Verfahrens. In der Verfassungsdebatte lässt Herodot Dareios sogar – etwas sophistisch, aber nicht dumm – argumentieren, dass für die Einzelherrschaft vor allem spreche, dass ohnehin jede Staatsform in ihr ende. Der Monarch ist ein paradoxes Tier. Er stellt den Gesellschaftszustand her, indem er den Naturzustand in sich einschließt, bewirkt Gerechtigkeit also gerade dadurch, dass er ihr Gegenteil verkörpert. Wo so viel von einer Person abhängt, bedarf es der Legitimation, die theologisch ausfallen, aber auch durch Personenkult und äußerlichen Prunk befördert werden kann.
Historisch hat die Monarchie ihren Platz, und politisch sind monarchische Zustände auch außerhalb von Monarchien aufgetreten, zumeist mit der Funktion, gesellschaftliche Transformationen zu leiten. Ruhe als Voraussetzung für Unruhe, geordnete Unordnung. Was aber, wenn eine Monarchie weder historische noch politische Funktion besitzt? Wenn sie wirklich nichts ist als Repräsentanz und Prunk? Wenn sie konstitutionelle Monarchie ist?
Im Vereinigten Königreich macht der König so was wie den obersten Dienstleister, einen Grüßaugust von Geburt. Seit der Glorious Revolution jedenfalls. Es hat grobe drei Jahrhunderte gedauert, bis mal einer die Frage stellte, ob der Dienstleister auch sein Geld wert sei. Nun sollen die königlichen Ausgaben von 132,1 Millionen auf 99,9 Millionen Pfund gesenkt werden. 99,9. Wie im Supermarkt, sieht einfach besser aus. Einem Sprecher des Königshauses zufolge habe Charles in den letzten zwei Jahren etwa 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt. Die Nachricht enthält eine Botschaft: Auch Charles leistet seinen Beitrag. Mit Steuern, die auf ein Einkommen erhoben werden, das vollständig aus Steuern kommt. Feiner Zug vom King.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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