- → Titel
VW: Keine Rücksicht auf Arbeitsplätze
Volkswagen will 100.000 Stellen streichen, vier Werke schließen – und die gleichnamige Marke ausgliedern, um den Einfluss von Gewerkschaft und Betriebsrat zu verringern
Hunderttausend Arbeitsplätze will Volkswagen-Chef Oliver Blume laut Manager-Magazin bis 2030 vernichten – das ist weltweit mehr als jeder siebte Job im Unternehmen. Vier Werke stehen nach dem Bericht vom Freitag vor der Schließung: Zwickau, Hannover und Emden von der Marke VW sowie das Audi-Werk in Neckarsulm. Die Nachrichtenagentur Reuters meldete am selben Tag ebenfalls Pläne über Fabrikschließungen. Die Produktion des Konzerns stagniert bei neun Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Mit einem Schrumpfkurs will Blume das Unternehmen nun profitabler machen.
Außerdem sei vorgesehen, die Volkswagen-Marke aus dem gleichnamigen Konzern auszugliedern, heißt es im Manager-Magazin weiter. Die Konzernstruktur unterliegt dem VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen eine Sperrminorität sichert. Es gehe darum, die Marke dem VW-Gesetz zu entziehen und so den Einfluss der Beschäftigten bei Volkswagen radikal zu beschneiden. Künftig soll der Aufsichtsratschef der ausgegliederten Marke gemeinsam mit der Kapitalseite die Vertreter der Belegschaft überstimmen können. Das Wirtschaftsmagazin beruft sich hier auf Insider, die über eine Vorstandstagung am Mittwoch informierten.
Ein VW-Sprecher äußerte, man werde »interne, vertrauliche Unterlagen nicht kommentieren«. Statt dessen würden »die zuständigen Gremien« befasst. Reuters meldete unter Berufung auf eigene Quellen, dass der Aufsichtsrat bereits informiert worden sei. Dem gehören auch Gewerkschafter und Betriebsräte für die Beschäftigten an sowie Vertreter des Landes Niedersachsen als Anteilseigner.
Das Unternehmen müsse aber »schlanker« werden, so der Sprecher, und man werde »Synergiepotentiale konsequent nutzen«. Im Managerdeutsch steht das häufig synonym für Jobabbau. In den Betrieben verbreite sich deshalb Unsicherheit, beklagte der Sprecher der IG Metall Niedersachsen, Jan Mentrup, im Gespräch mit jW. Man werde entsprechende Kürzungspläne »mit aller Macht verhindern«, erklärten die Gewerkschaftsvorsitzende Christiane Benner, VW-Konzernbetriebsratschefin Daniela Cavallo und Niedersachsens IGM-Leiter Thorsten Gröger in einer äußerst knapp gehaltenen gemeinsamen Stellungnahme. Laut Mentrup seien davon auch Warnstreiks nicht ausgenommen. Wie zuletzt 2024, als VW bereits 50.000 Stellen über mehrere Jahre gekürzt hatte. 28.000 Arbeiter haben einem Abfindungsangebot inzwischen zugestimmt. Den Arbeitsplatzabbau will VW-Boss Blume nun mit weiteren 50.000 Jobverlusten verschärfen.
Nach Medienberichten über Spannungen im Vorstand ließ Blume laut Manager-Magazin alle Anwesenden den Report an den Aufsichtsrat unterzeichnen. So wolle er nach außen Geschlossenheit demonstrieren, zumal die Maßnahmen sehr unpopulär seien. Die Jahreshauptversammlung von VW liegt erst gut eine Woche zurück. Da waren Blumes Ankündigungen noch schwammiger, die Zahl 100.000 soll auch im aktuellen Vorstandspapier nicht ausdrücklich auftauchen.
Stimme sie hingegen, so werte man das als »Frontalangriff und eine deutliche Kampfansage«, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Adis Ahmetovic aus Hannover, wo ein Volkswagen-Werk zur Disposition steht. Eine VW-Fabrikschließung in Zwickau dürfe sich »so nicht realisieren«, warnte Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Deutschland darf sich nicht herunterfahren.« Die Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag für Autopolitik, Agnes Conrad, sieht nun das Land Niedersachsen in der Pflicht. Es dürfe bei »diesem Angriff auf Beschäftigte und Standorte nicht den stillen Beifahrer spielen«. SPD-Ministerpräsident Olaf Lies drohte indes indirekt an, seine Sperrminorität im Aufsichtsrat zu nutzen: »Das Land Niedersachsen wird keiner Entwicklung zustimmen, die auf Werksschließungen als vermeintlich einfache Lösung setzt oder die bewährte Mitbestimmung in Frage stellt.«
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
