Baerbock des Tages: Johann Wadephul
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte am Sonntag zum Bürgerdialog mit Außenminister Johann Wadephul geladen. Von einem Jurastudenten nach der Zukunft des auch von westlichen Staaten »eher lax« ausgelegten Völkerrechts befragt, übte sich der Außenminister zuerst in Whataboutism. Man dürfe nicht die »rosarote Brille aufsetzen«, als ob früher alles besser gewesen sei. Schließlich befand sich im Gebäude des heutigen Außenministeriums bis 1989 der Sitz des Zentralkomitees der SED, »und das hat sich ja auch nicht so sehr an das Völkerrecht gehalten«. Zudem könne er das Völkerrecht nicht zum alleinigen Maßstab seiner Beurteilung einer politischen Situation machen. »Ich muss mir überlegen: Wie groß ist der Verstoß, wie andauernd ist der Verstoß, welche übrigen Beziehungen habe ich zu dem Land, was möglicherweise verstößt?«
Wie das zu verstehen ist, demonstrierte Wadephul später auf die Frage eines jungen Mannes, warum die Bundesregierung die US-Blockade gegen Kuba nicht deutlicher als völkerrechtswidrig und illegal verurteile. Auf Kuba herrsche ein »Unrechtsregime«, schnaubte der Minister. Doch »eine derartige Blockade, wie Sie sie beschrieben haben, sehe ich nicht«. Nun hat auch die Bundesregierung alljährlich in der UN-Vollversammlung für die Aufhebung des von Washington verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzembargos gegen Kuba gestimmt. Aber ausschlaggebend für die Lagebeurteilung sind für Transatlantiker Wadephul offenbar die »übrigen Beziehungen« zu dem Land, das hier »verstößt«.
Der CDU-Mann kommt zwar nicht »vom Völkerrecht« wie seine grüne Vorgängerin, die Bomben auf Schulen und Krankenhäuser in Gaza mit der israelischen Behauptung von deren angeblicher militärischer Nutzung verteidigt hatte. Einen Baerbock zu schießen, gelingt dem Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht dennoch.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
