Zum Inhalt der Seite

NGG: Es ging um die Marke Eberswalder und nicht um den Standort der Wurstfabrik

Foto: Patrick Pleul/dpa
»Trauerfeier« der Beschäftigten anlässlich der Schließung der Eberswalder Wurstfabrik am 14. Februar 2026

Nach der Schließung der Wurstfabrik in Britz bei Eberswalde Ende Februar 2026 werden die Produkte der Marke Eberswalder an Standorten außerhalb Brandenburgs hergestellt, was nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg irreführende Werbung ist. Dazu erklärte Veit Groß, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) Region Berlin-Brandenburg, am Donnerstag gegenüber junge Welt:

Uns überrascht dieser Fall nicht. Dass Produkte weiter unter dem Namen »Eberswalder« verkauft werden, obwohl inzwischen überall produziert wird – nur nicht mehr in Eberswalde –, zeigt genau das Problem, vor dem wir als NGG gewarnt haben. Wir haben schon während der Auseinandersetzung um die Werksschließung gesagt: Am Ende bleibt von Eberswalder nur noch der Markenname auf der Verpackung übrig. Genau das erleben wir jetzt.

Mit der Schließung des Werkes in Britz wurden Hunderte industrielle Arbeitsplätze und ein Stück regionaler Lebensmittelproduktion zerstört. Gleichzeitig wird aber weiter massiv mit dem traditionsreichen Namen und dem regionalen Image geworben. Das passt schlicht nicht ­zusammen.

Ob bestimmte Werbeaussagen rechtlich zulässig sind, müssen Verbraucherzentrale und Gerichte bewerten. Aber politisch ist die Sache aus unserer Sicht eindeutig: Eine Marke, die über Jahrzehnte mit einer Region, ihren Beschäftigten und ihrer Industriegeschichte aufgebaut wurde, verliert an Glaubwürdigkeit, wenn Produktion und Arbeitsplätze vollständig ausgelagert werden. Die Beschäftigten haben den Ruf dieser Marke erarbeitet – wie jetzt von Tönnies mit dem Produkt ihrer Leistung umgegangen wird, grenzt an Leichenfledderei. Es bestätigt unseren Verdacht, dass es um die Marke ging und nie ernsthaft geplant war, diesen Standort zu entwickeln.

Anzeige

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt, wies am Freitag darauf hin, dass die Polizei immer öfter Drohnen zur Überwachung von Fußballfans einsetzt:

Sachsens Polizei setzt immer stärker auf Drohnen. Das zeigen neue Anfragen (…). Demnach ist die polizeiliche Drohnenflotte 2025 gewachsen: Sie umfasst jetzt 56 Geräte, so viele wie noch nie. Im Jahresverlauf wurden 13 Geräte neu angeschafft. (…) Zieht man Trainingsflüge und Öffentlichkeitsarbeit ab, bleiben 353 »echte« Polizeieinsätze mit 25.752 Flugminuten. Rico Gebhardt erklärt:

»Die Bedeutung der offiziell sogenannten unbemannten Luftfahrtsysteme (ULS) ist weiter gewachsen. 2024 gingen 242 Polizeieinsätze mit Drohnenflügen einher, 2023 nur 135. Seither hat sich auch die Zahl der speziell geschulten Drohnenpilotinnen und -piloten vervielfacht, aktuell gibt es 88 ›Bedienungsberechtigte‹. Zum Einsatz kommen Drohnen bei einer großen Bandbreite von Einsätzen, von der Unfallaufnahme und Verkehrsüberwachung über Vermisstensuche und Tatortarbeit bis zur Brandursachenermittlung. Hier ist der Nutzen ohne weiteres erkennbar.

Was aber auffällt: Immer häufiger werden Fußballspiele beobachtet. 2025 war das bei 32 Begegnungen der Fall, 2024 waren es 28 gewesen. Es handelt sich faktisch um Überwachung, die immer regelmäßiger vorgenommen wird und bei der immer mehr Fans in den Blick geraten – obwohl sie meistens unbescholten sind. Zugleich kamen Drohnen bei neun Versammlungen zum Einsatz, auch das ist eine Zunahme (2024: sechs). Die Frage ist: Wann lässt die Polizei eine Drohne fliegen und wann nicht? Das ist unklar. Denn eine Strategie der Polizei, Drohnen so zu nutzen, dass sie der öffentlichen Sicherheit bestmöglich zugute kommen, kann ich nicht erkennen. (…)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 30.05.2026, Seite 3, Abgeschrieben

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!