Vorschlag
Damit Ihnen das Hören und Sehen nicht vergeht
Ehe acht Uhr abends im Berliner Olympiastadion angestoßen wird und die Bayern mit dem VfB Stuttgart um den großen Pott spielen, wird hier bei den Landespokalen entschieden, wer zur nächsten Spielzeit im DFB-Pokal der Herren antreten darf. Die ARD zeigt’s als große Konferenz, u. a. mit Altglienicke gegen den BFC, Halberstadt gegen Halle, Cottbus gegen Krieschow und Koblenz gegen Trier. BRD 2026.
→ Sportschau. Das Erste, Sa., 11.20 Uhr
Leibspeisen des LenzVenezianische Kekse in Münster, Datteln und Mandeln auf der Burg Vischering, sizilianische Cannoli-Teilchen in Steinfurt – so schlemmt man sich im Frühjahr durch’s Münsterland. BRD 2026.
→ Cannoli, Sekt und Sehnsuchtskekse. Eine frühlingshafte Kuchenreise durchs Münsterland. WDR, Sa., 17.15 Uhr
Kopfkino»Okay, was läuft hier!?« – »Ich weine Süßigkeiten. Probier’ die Karamellbonbons, die sind lecker!« USA 2015.
→ Alles steht Kopf. Sat.1, 20.15 Uhr
Bau aufCamping war Sommers sozialistischer Volkssport in der DDR. Die Ferien verbrachte man im Dachzelt oder dem Klappfix-Anhänger. BRD 2017.
→ Klappfix, Hering, Luftmatratze. MDR, So., 22.00 Uhr
Biwaks gegen WehrpflichtWarum in die Jugendherberge, wenn es sich zu Pfingsten nicht auch prima kampieren lässt? Zum Beispiel im Cottbuser Strombad direkt an der Spree, oder am Falckensteiner Strand in Kiel, oder an der Münsteraner Coermühle, oder auf dem Willy-Brandt-Zeltplatz von Thalmassig. BRD 2024.
→ Regional verreisen. Raus in die Jugendherberge! HR, 16.30 Uhr
Der Zauberer»Keine Angst vor Fehlern – es gibt keine!« (Miles Dewey Davis III, 1926–1991), USA 2020.
Miles Davis: Birth of the Cool. Arte, Mo., 21.40 Uhr
Maria frei der GnadeFilmemacherin und Schriftstellerin Arundhati Roy zeichnete mit ihrem vergangenes Jahr erschienenen Buch »Mother Mary Comes to Me« (»Meine Zuflucht und mein Sturm«) ein ambivalentes Bild ihrer Mutter, samt eines Sittenbildes des indischen Bundesstaats Kerala. BRD 2025.
→ Arundhati Roy: Eine andere Geschichte Indiens. Arte, Mo., 23.40 Uhr
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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