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Angriffe auf die Pressefreiheit

Wie eng ist der Spielraum für kritische Journalisten?

Die Konfrontation der EU mit Russland züchtet einen Wahrheitskomplex, der Zensur rechtfertigt, kritisiert Norbert Häring

Foto: ZUMA Press Wire/IMAGO
Das Grundgesetz räumt Medien weitgehende Meinungsfreiheit ein – dennoch wird jW vom Geheimdienst beobachtet (Berlin, 30.4.2025)

In Ihrem neuen Buch »Der Wahrheitskomplex«, das im Westend-Verlag erschienen ist, setzen Sie sich erneut kritisch mit den politischen und ökonomischen Entwicklungen westlicher Demokratien auseinander, und zwar diesmal mit der Rolle von NGOs. Was haben diese Organisationen mit der Meinungsbildung zu tun?

Die »Nichtregierungsorganisationen« des Wahrheitskomplexes lassen sich dafür bezahlen und missbrauchen, dass sie gegen Kritiker der Regierung, der EU und der Militärs vorgehen, mit Mitteln, die ihnen vom Militär und den Geheimdiensten bereitgestellt werden, und mit Methoden, die in einem liberalen Rechtsstaat nichts verloren haben.

Sie arbeiten seit Jahren intensiv zu Fragen von Machtstrukturen, Digitalisierung und gesellschaftlicher Kontrolle. Welche Rolle spielen die etablierten Medien heute bei der Herstellung eines gesellschaftlichen Konsenses?

Die etablierten Medien fungieren seit langem als Torwächter, die darüber wachen, welche Meinungen und Informationen Eingang in die breite politische Diskussion finden und welche draußen gehalten werden. Das geschieht mit subtilen und lange eingespielten Methoden, die das Publikum und oft auch die Journalisten gar nicht mehr bewusst wahrnehmen. In den Internetmedien gibt es die Torwächter noch nicht. Deshalb wird so intensiv und teilweise deutlich wahrnehmbar daran gearbeitet, den Bereich des dort Sagbaren auf system- und vor allem NATO-verträgliche Aussagen einzuengen.

Haben Sie den Eindruck, dass der Spielraum für regierungskritischen Journalismus in Deutschland in den vergangenen Jahren besonders eingeengt wurde?

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Die Berichterstattung und Kommentierung in den Mainstreammedien scheinen mir noch gleichförmiger und regierungsnäher geworden zu sein. Das dürfte mit dem Propagandakrieg mit Russland zu tun haben, den ich als Treiber des Wahrheitskomplexes diagnostiziere. In diesem Krieg wird scharfe Kritik an den Regierenden als Unterstützung des Feindes gebrandmarkt und entsprechend bekämpft. Die unabhängigen Internetmedien und Publizisten müssen sich inzwischen standardmäßig mit Kontenkündigungen, mit staatlicher Unterstützung von organisierten Werbeboykotten sowie Reichweitendrosselung und Accountkündigungen auf den sozialen Medien herumschlagen.

Wie bewerten Sie in dem Zusammenhang die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass die Tageszeitung junge Welt weiterhin im Verfassungsschutzbericht gelistet werden darf?

Medien sind nicht zur Verfassungstreue verpflichtet. Das Grundgesetz gibt ihnen das Recht, für ein anderes System und eine andere Verfassung, bzw. eine echte, vom Volk abgesegnete Verfassung zu werben. Auch wenn es stimmen sollte – was ich nicht weiß –, dass die junge Welt dafür wirbt, zum Beispiel die Marktwirtschaft oder das Privateigentum einzuschränken, so darf sie das, solange sie nicht zum gewaltsamen Umsturz aufruft. Wenn eine Regierungsbehörde sie dafür öffentlich als verfassungsfeindlich und gefährlich brandmarkt, schüchtert das potentielle Abonnenten und Werbetreibende ein, da sie persönliche Nachteile befürchten müssen. Ein solches Vorgehen ist nicht mit Presse- und Meinungsfreiheit vereinbar.

Ist Ihnen der Fall des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru bekannt, der im Zusammenhang seiner journalistischen Tätigkeit von der EU ohne rechtsstaatliches Verfahren sanktioniert wurde?

Das ist ein Rückfall in absolutistische Herrschaftsweisen des Mittelalters. Wer regiert, verbannt freihändig Kritiker oder erklärt sie für vogelfrei. Es gibt kein rechtsstaatliches Verfahren, keine Anklage, keine Verteidigung, keine Beweise. Nicht einmal die Dauer der Strafe wird festgelegt. Diese Sanktionen zeigen für mich, dass in Europa bereits ein nicht erklärtes Propagandakriegsrecht gilt. Denn unter Kriegsrecht gibt es weder rechtsstaatliche Verfahren noch Meinungsfreiheit.

Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine 2022 wurden in der EU russische Medien faktisch verboten bzw. in ihrer Verbreitung stark eingeschränkt. Sie werten das als Armutszeugnis der politisch Verantwortlichen. Warum?

Weil sie damit zugeben, dass sie und die ihnen wohlgesinnten Medien in großen Teilen der Bevölkerung weniger Glaubwürdigkeit genießen als russische Medien, und sie sich nur noch durch deren Verbot zu helfen wissen. Im Propagandakrieg ist diese Maßnahme folgerichtig. Sie provoziert selbstverständlich entsprechende Maßnahmen gegen vom Westen betriebene oder unterstützte Medien in Russland oder in anderen Ländern.

Norbert Häring ist Wirtschaftsjournalist und arbeitete beim Handelsblatt sowie bei der Financial Times Deutschland; er betreibt den Blog »Geld und mehr« und ist Mitglied der BSW-Grundwertekommission

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2026, Seite 2, Inland

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→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Torsten Andreas S. aus B. 20. Mai 2026 um 11:32 Uhr
    Sie haben die eine entscheidende Frage noch nicht geklärt: Aus welchem Grunde ist so ziemlich alles im Geschäft der Medien in sogenannter privater Hand? Seit Jahrzehnten verschwinden die Gewinnmargen/Renditen/Realerlöse im messbaren Bereiche. Ein Multimillionär aus meinem Kreis steigt seit fünf Jahren dort nicht mehr ein. Was soll ihn dazu bewegen? Die Idee des Machterhalts – was sonst?
  • Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 20. Mai 2026 um 10:59 Uhr
    Wenn sich Norbert Häring um den »Bereich des Sagbaren« Sorgen macht, steht zu vermuten, dass es da vor allem um die Meinungsfreiheit des rechten politischen Spektrums geht. Nach dem Motto: Das wird man wohl noch sagen dürfen. Albrecht Müller, Chef der Nachdenkseiten, wo fragwürdigen Elementen wie Schwurblern, Querdenkern immer eine Bühne geboten wird, hat 2020 das Buch »Die im Dunkeln sieht man nicht. 70 Zeitzeugenberichten zu den missachteten Folgen der Corona-Politik« herausgegeben. Am 19. Dezember 2020 erscheint in den Nachdenkseiten der Artikel »Auch Norbert Häring empfiehlt ›Die im Dunkeln sieht man nicht‹ Hier seine Buchempfehlung mit Leseprobe: Die Diskussion um die Corona-Maßnahmen konzentriert sich auf Gesundheitsaspekte und die Verluste der Unternehmen, vor allem der großen. Die Not, die dadurch für viele Menschen in ihren Familien und ihrem Erwerbsleben geschaffen wird, bleibt weitgehend ohne Stimme und unsichtbar. Um das zu ändern haben sich die Nachdenkseiten als Sprachrohr für die sonst Stimmlosen zur Verfügung gestellt.« Zum Dank dafür revanchiert sich Maike Gosch in den NDS am 30. April 2026 mit einer Rezension zu Norbert Härings Buch »Der Wahrheitskomplex« Zitat: »Natürlich kommt auch die Corona-Zeit nicht zu kurz, denn hier wurden viele Taktiken und Methoden entwickelt, die jetzt immer noch wirksam im Einsatz sind. Aber Häring macht deutlich, dass die Vorbereitung und auch die ersten Ansätze weit vor 2020 begannen.«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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