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02.05.2026
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Spargel stechen, Lohn drücken
Warum die Agrarlobby Ausnahmen vom Mindestlohn bei Saisonkräften fordert – und die AbL das strikt ablehnt
Irgendwo im Brandenburgischen, südlich von Berlin: Die Felder liegen im fahlen Morgenlicht, der Nebel klebt noch schwer über den abgedeckten, sandigen Spargeldämmen. Zwischen den Reihen bewegen sich Dutzende Landarbeiter – gebeugt und teils kniend. Routiniert sitzt jeder Handgriff. Man hört nur das Knacken der Spargelstangen und das gedämpfte Schaben der Messer im feuchten Boden. Es ist Hochsaison, und die Saisonkräfte sind längst im Dauereinsatz.
Eine Zeit, in der sie unverzichtbar seien, erklärte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) am Donnerstag in einem Statement zum Arbeiterkampftag. Und: »Eine Absenkung des Mindestlohns für sie würde daher weit mehr Menschen betreffen, als oft angenommen wird.« Denn die Landwirtschaft sei strukturell auf saisonale Beschäftigungsverhältnisse angewiesen. Die AbL lehne eine Ausnahme von der gesetzlichen Entgeltuntergrenze für Saisonarbeiter entschieden ab.
Die Agrarlobby bekämpft den Mindestlohn in der Branche – zuletzt mit einem Rechtsgutachten, beauftragt von einem Verbändebündnis der »grünen Branche«, allen voran vom Deutschen Bauernverband (DBV) und vom Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). Demnach fordert DBV-Präsident Joachim Rukwied »Sonderregelungen« – konkret einen branchenspezifischen Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte von 20 Prozent.
Das Gutachten stammt von Christian Picker. »Ein Mindestlohnabschlag für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG«, wurde der Tübinger Arbeitsrechtler jüngst vom Fachportal Agrarheute zitiert. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie die Beschäftigung von Saisonkräften sichere und der Ernährungssicherung diene. Den betroffenen Arbeitskräften verbleibe weiterhin ein angemessener Mindestschutz. Zudem verfehle das Mindestlohngesetz ein Ziel, wenn es durch zu starke Lohnerhöhungen zum Abbau von Arbeitsplätzen führe, argumentiert Picker.
Doro Sterz widerspricht. »Der Mindestlohn ist eine klare Untergrenze, die für alle gelten muss«, betont die angestellte Landwirtin und Bundesvorstandsmitglied der AbL. Eine Absenkung wäre kein nachhaltiger Lösungsansatz, sondern würde die Wertschätzung für alle, die in der Landwirtschaft arbeiten, weiter untergraben. Schon heute seien Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte ein Grund, die Branche zu verlassen – »mit spürbaren Folgen für den Fachkräftemangel und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe«.
Für die AbL liegt der Schlüssel zur Entlastung der Betriebe in einer stärkeren Marktposition der Erzeuger. Viele Produkte verlassen die Höfe zu Preisen, die nicht einmal die Kosten decken. Seit Jahren stehen Bäuerinnen und Bauern dem Lebensmitteleinzelhandel sowie Molkereien und Schlachtbetrieben strukturell unterlegen gegenüber – ein Ungleichgewicht, das selbst die Monopolkommission regelmäßig rügt.
Rückendeckung bekommt die AbL von Marcel Bauer (Die Linke). »Anstatt für die Landwirtschaft mit stabilen Erzeugerpreisen Perspektiven zu schaffen, pochen DBV und Co. auf noch stärkere, menschenunwürdige Ausbeutung von Saisonkräften unterhalb des Mindestlohns«, kritisierte der Obmann seiner Bundestagsfraktion im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Er und seine Partei fordern, die Saisonkräfte als Rückgrat der Landwirtschaft zu stärken und die ausgeweiteten Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht zurückzunehmen. Und nicht zuletzt könne das Motto nur heißen: »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.«
Nur wenn faire Preise und faire Arbeitsbedingungen zusammengedacht würden, »kann die heimische Lebensmittelversorgung langfristig gesichert und die gesellschaftliche Anerkennung der Landwirtschaft erhalten werden«, ergänzte Bernd Schmitz, AbL-Geschäftsführer und Landwirt mit Gemüseanbau.
Wenn die Kisten gestapelt sind und am Abend wieder Ruhe einkehrt, liegen die Planen still über den Spargeldämmen – bis der Nebel am nächsten Morgen erneut über sie hinwegzieht.
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