Zum Inhalt der Seite

Toxischer Schock

GKV-Reform von Ministerin Warken

Foto: Eva Manhart/apa/dpa
Auf der Streichliste der Ressortchefin für Gesundheit: Krebsvorsorge

Es bleibt dabei: Ist von »Reform« die Rede, ist volle Deckung angesagt – allemal in der Gesundheitspolitik. Die Ressortchefin im Bundeskabinett Nina Warken verkündete am Dienstag in Berlin »ein großes Sparpaket«. In der Schusslinie der Ministerin: Beitragszahler – genauer: Patienten.

Die CDU-Politikerin bezifferte das »Einsparvolumen« auf 20 Milliarden Euro. Erst vor zwei Wochen hatte eine »Expertenkommission« 66 Vorschläge »zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)« präsentiert. Ausgeheckt von einem zehnköpfigen Professorenklub, der über knapp 75 Millionen gesetzlich Versicherte urteilt.

Aus dem Sammelsurium hat die Ministerialbürokratie der Amtsleiterin einen Referentenentwurf gebastelt – wiederum als Vorlage für einen Kabinettsbeschluss Ende April. Drei Viertel der Kommissionsvorschläge will Warken umsetzen – und fabuliert von einem »Kraftakt«. »Rückenwind« für den kraftvollen Akt gab es auch nach dem Date der Kabinettsspitzen am Wochenende. Weil: Ohne »Reform« droht eine Kostenexplosion, prognostizieren die Kommissare. Schon in diesem Jahr fehlen 15 Milliarden Euro, bis 2023 sind es 40 Milliarden Euro. Es brauche ein »entschlossenes Gegensteuern«.

Anzeige

Warkens Credo für den toxischen Schock: »Wir können schlicht nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen.« Also: Krankengeld runter, Zuschuss für Zahnersatz runter. Dafür Zuzahlungen rauf, in der Apotheke für verschreibungspflichtige Medikamente. Auf 7,50 bis 15 Euro statt fünf bis zehn Euro. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll de facto wegfallen, nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Leistungen ohne vermeintlich nachweisbaren Nutzen sollen gekürzt oder gestrichen werden: Homöopathie, Psychotherapie, Hautkrebsscreens. Kommen sollen dafür ein Tabaksteueraufschlag (zur Finanzierung des Tankrabatts), weitere Abgaben auf Alk und Zuckerplörre. Und nicht zuletzt: Kapitalbosse drängen auf »Karenztage« im Krankheitsfall bei der Lohnfortzahlung.

Unterm Strich: Leistungskürzung, Mehrbelastung, Wartezeiten. Die Kostensenkung ist eine Kostenverschiebung – zulasten von Privathaushalten und Versicherten. Besonders betroffen: Alte und Kranke. Das heißt auch: Die Qualität der Patientenversorgung spielt keine Rolle. Schon gar nicht bei Pflegebedürftigen (Stichwort: Eigenanteile).

Dabei liegen Rezepte längst auf dem Tisch. Alle Einkünfte für die GKV heranziehen: Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Ran an die Renditen der Pharmakonzerne – Übergewinne in die Kasse der Kassen. Versicherungsfremde Leistungen wie der KV-Beitrag für Grundsicherungsberechtigte aus Steuermitteln. Die Beitragsbemessungsgrenze muss fallen. Weil: Rund sechs Millionen gesetzlich Versicherte haben Kohle, liegen oberhalb der Grenze. Und final: Eine solidarische Vollversicherung – ohne Ausnahmen. Das wäre mal ’ne Reform in der Zweiklassenmedizin.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→ Leserbriefe
  • Wilfried Schubert aus Güstrow 16. Apr. 2026 um 11:43 Uhr
    Was ist von einer derzeitigen Gesundheitsministerin anderes zu erwarten? Sie schlägt vor, dort zu kürzen, wo es den geringsten Widerstand gibt. Dabei wäre doch von einer Ministerin zu erwarten, dort zu kürzen, wo am meisten Masse ist. Aber wer hackt schon Seinesgleichen ein Auge aus? Die Ministerin sollte beantworten, warum nicht bei der Militarisierung Deutschlands gekürzt wird. Das wäre auch dem Frieden sehr von Nutzen.
    Ist es angesichts der sozialen Lage noch vertretbar, dass Politiker und Abgeordnete des Bundestages und der Landtage noch eine Beihilfe für die Krankenversicherung von ihrem Dienstherren erhalten? Mit ihrem Einkommen lässt sich doch auch ohne Beihilfe gut leben. Und letztlich: Muss es in Deutschland 93 gesetzliche Krankenkassen geben? Die verschlingen eine Unmenge an Mitteln, die den Beitragszahlern zugutekommen sollten. Die DDR hatte bei 16,2 Millionen Einwohnern eine gesetzliche Krankenkasse, ohne elektronische Technik wie heute und schaffte ihre Arbeit.
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!