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Sippenhaftung
Sanktionierung von Hüseyin Doğru
Die Daumenschrauben für den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru wurden abermals angezogen. Denn in dieser Woche wurde auch das Bankkonto seiner pensionierten Mutter mit der Behauptung eingefroren, Doğru habe ein »Kontrollverhältnis« über ihre Ersparnisse. Vorübergehend war bereits das Konto seiner Ehefrau von einer »Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung« gesperrt worden.
Seit einem Jahr steht der in Berlin lebende frühere Betreiber des Medienprojektes Red unter dem absurden Vorwurf auf der Russland-Sanktionsliste der EU, er habe mit seinen Berichten über palästinasolidarische Proteste »ethnische, politische und religiöse Zwietracht« gesät und damit die »destabilisierenden Aktivitäten Russlands« unterstützt. Beweise blieb die EU schuldig, es gab weder Anklage noch Verurteilung.
Die bürgerliche Existenz von Doğru wird durch den Entzug finanzieller Mittel, faktisches Arbeitsverbot und Reisesperre vernichtet. Da selbst Lebensmittelspenden als Sanktionsbruch geahndet werden, wird die Familie mit ihren drei kleinen Kindern systematisch ins Elend getrieben. Das ist schlicht Sippenhaftung. Doch solche Kollektivbestrafung ist verboten und wurde in Deutschland zuletzt unter dem Faschismus praktiziert.
In der vergangenen Woche startete zum Jahrestag der Sanktionierung eine von Politikern, Künstlern und anderen Prominenten aus dem In- und Ausland unterstützte Solidaritätskampagne mit Doğru. Selbst die Fraktion Die Linke ist endlich aufgewacht und fordert in einem Antrag die Bundesregierung auf, sich für die Rücknahme des EU-Sanktionsbeschlusses gegen sogenannte Desinformationsakteure sowie für die Streichung von Doğru und anderen Betroffenen von den Listen einzusetzen.
Weiterhin keine Reaktion erfolgte dagegen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion in der Gewerkschaft Verdi, deren Mitglied Doğru ist. Und bis auf sehr wenige Ausnahmen weigern sich deutsche Zeitungen und Sender, über die Drangsalierung eines Journalistenkollegen zu berichten. Dieser vorauseilende Gehorsam gegenüber dem Wahrheitsregime von EU und Bundesregierung könnte die Kolleginnen und Kollegen noch einmal teuer zu stehen kommen. Denn mit Doğru wird ein Präzedenzfall geschaffen, um in Zeiten russophober Kriegsertüchtigung und genozidaler Staatsräson abweichende Stimmen als vermeintliche Desinformation zu sanktionieren und auf Linie zu zwingen.
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Onlineabonnent*in Manfred G. aus H. 30. Mai 2026 um 09:42 UhrRechtzeitig zu Husseins Geburtstag hat man ihm die Sippenhaftung als »Geschenk« überreicht. Nazipolitik und Denkweise sind bei den deutschen Wirtschaft- und politischen Eliten in Mode gekommen. Heute haben die Nazierben in Politik und Wirtschaft den Punkt erreicht, wo man einen neuen Krieg gegen Russland vorbereiten darf. Es werden ständig innenpolitische Kriegsgegner, kritische Journalisten und normale Menschen, die Politiker beschimpfen, juristisch verfolgt und bestraft. Die Nazijustiz, die ja nach dem Krieg weiterhin in ihren Ämtern geblieben ist, hat ihren Hass gegen Linke und Kommunisten nie aufgegeben. Sie haben ihren Hass ein wenig »demokratisch« bemäntelt, aber nie aufgegeben, siehe das Urteil gegen Daniela Klette. Ich selbst durfte das auch persönlich erfahren, Thema Celler Loch. Wie Hussein richtig sagt: Wenn es nicht gelingt, diese faschistischen Sanktionen gegen ihn zu stoppen, dann werden in absehbarer Zeit alle kritischen Journalisten ins Visier genommen und »gerädert«. Die junge Welt kann dann ihren »Laden« dichtmachen. Darum absolute Solidarität mit Hussein Dogru. Manni Guerth
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In der Verdi-Satzung steht zwar das Bekenntnis zu »den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats«, zu einer gerechten »Weltordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung« und zur »Verwirklichung der Menschenrechte«. Aber schon die Verdi-Richtlinie zum Rechtsschutz kennt nur eine Erlaubnis, aber keine Pflicht zu einer Vertretung in Fragen der obigen Ziele. Der Schwerpunkt liegt eben mehr auf tarifrechtlichen und arbeitsvertraglichen Fragen, kurz auf allem, was vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln ist. Schon bei meiner Abwehr einer von meinem Arbeitgeber befohlenen »Pflicht« zur unwahren Beurkundung der Zustellung von Justizpost (ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes) war ich mit der rechtlichen Vertretung von Gewerkschaftsseite nicht zufrieden. Sich im Gestrüpp des EU-Rechts zurechtzufinden, dürfte noch einmal erheblich schwieriger sein und manchen Gewerkschaftssekretär überfordern. Von Seiten der Gewerkschaft wird man vielleicht auch abwägen, ob man sich für Rechtsstaatlichkeit oder gar noch für Selbstbestimmung der Donbass-Russen einsetzen möchte, auf die Gefahr hin, dafür dann womöglich EU-Sanktionen zu kassieren, die am Ende eine gewerkschaftliche Vertretung von Arbeitnehmerinteressen unmöglich machen könnten. Dabei halte ich die Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten gegen die Aggression der EU für unbedingt wünschenswert. Ich würde es gerne sehen, wenn neben Dogru auch alle anderen sanktionierten Bürger bzw. Einwohner der EU wieder zu ihrem Recht kämen: etwa Röper, Lipp, Baud oder Moreau. Hier https://globalbridge.ch/die-verbotene-vorgeschichte/ eine der seltenen korrekten Fragestellungen zur völkerrechtlichen Seite von Sezession und Selbstverteidigung des Donbass': Darf man Sezessionisten gewaltsam attackieren? Der öffentliche Diskurs scheut diese zentrale Frage. Wie einst die Ruhe nach Jena und Auerstedt werden nunmehr offenbar Scheuklappen und Doppelmoral (Taiwan? Kosovo?) zur ersten Bürgerpflicht.
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Rayan aus Unterschleißheim 29. Mai 2026 um 11:24 UhrDer ganze Vorgang ist eine widerwärtige, faschistoide Scheiße. Die direkten Täter, vor allem aber auch die (schweigenden) Kollaborateure, zeigen ihre wahren, ekelhaften Faschistenfratzen, die sie bisher üblicherweise hinter Masken aus Heuchelei zu verstecken suchten.
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Angelika Kurowski aus Berlin 29. Mai 2026 um 07:10 UhrIch schäme mich besonders für die dju, die zu meiner Gewerkschaft ver.di gehört, deren Mitglied ich seit 1964, also inzwischen 62 Jahre, bin. Angelika Kurowski, Berlin-Hellersdorf, ver.di-Seniorin
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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