Zum Inhalt der Seite
Wohnungslosigkeit

Drei Kongresse, kein Fortschritt

Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit offenbart abermals, dass die Bundesregierung mit dem Problem überfordert ist

Foto: Jan Woitas/dpa
Klassengesellschaft: Weltweit gibt es schätzungsweise 300 Millionen wohnungslose Menschen (Leipzig, 27.10.2025)

Je misslicher die Lage ist, desto verrückter werden die Durchhalteparolen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) macht es auf seiner Webseite seit geraumer Zeit vor: »Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.« Dass es sich dabei um leeres Geschwätz, mithin Heuchelei handelt, war vergangenen November einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zu entnehmen, laut der 2024 mit mehr als einer Million Wohnungslosen – elf Prozent mehr als im Vorjahr – ein neuer Negativrekord erreicht wurde. Das haben allein die vorigen Regierungen verbrochen, würde das heutige BMWSB wohl einwenden und dann stolz auf seinen »3. Jahreskongress des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit« verweisen. Bei dem wurde am Dienstag allerdings abermals deutlich, was längst bekannt ist: Die Elendsverwalter machen zu wenig, das zu langsam, beweihräuchern sich dafür aber selbst.

»Wir werden auch zukünftig Wohnungslosigkeit haben«, stellte Axel Knoerig, Mitglied der Bundestagsfraktion CDU/CSU und als solches im entsprechenden Ausschuss tätig, in seinem ersten Redebeitrag exemplarisch dar, wie ernst ein mit dem Problem befasster Konservativer das Ziel seiner Komplizen in der Regierung nimmt. Die entledigte er zudem teilweise ihrer Verantwortung, müsse der Dreiklang aus Bund, Ländern und Kommunen doch um einen vierten Klang, nämlich Programme der EU, ergänzt werden. »Mit den jetzigen Gegebenheiten umzugehen wissen«, das sei hingegen bei der Finanzierung der entsprechenden Programme geboten. Um wohnungslosen Menschen zu helfen, dürfe kein finanzieller »Verschiebebahnhof losgetreten« werden. Immerhin sei »nicht jede Gemeinde pleite«, ferner sei vom Bund mit vier Milliarden Euro mehr Geld zur Verfügung gestellt worden als jemals zuvor. Im Klartext: Für Wohnungslose wurde inzwischen wirklich genug getan!

Anzeige

Hilfreichere Vorschläge unterbreitete Heike Heubach, Wohnungslosenbeauftragte und Bundestagsabgeordnete der SPD: Mehr Geld brauche es für sozialen Wohnungsbau und Präventionsangebote wie aufsuchende Sozialarbeit. In Haushalten mit niedrigeren Einkünften zehre allein die Miete inzwischen oft 40 Prozent des Einkommens auf, illustrierte sie die Dringlichkeit. Dass es ihrer Partei gelingt, diese Vorschläge »im Haushalt besser zu verhandeln« und zu verankern, darf indes bezweifelt werden. Mit Blick auf Sozialwohnungen bekräftigte ihr Parteikollege Sören Bartol, seit 2021 Parlamentarischer Staatssekretär im BMWSB, man wolle »mehr bauen als am Ende aus der Bindung herausfallen«. Dafür würden mit dem Gebäudetyp E und der geplanten Baugesetznovelle bereits »flankierende Maßnahmen« ergriffen. Als Problem erweise sich aber, dass viele Gemeinden ihre »Wohnungsbaugesellschaft verkauft haben«. Zynischer noch als die Lippenbekenntnisse des BMWSB fiel schließlich sein Hinweis aus, dass »viele Menschen ungenügendes Finanzwissen haben«, das in den Schulen sorgfältiger vermittelt werden sollte. Unweigerlich fragt man sich, was dieses Finanzwissen in Zeiten stagnierender Reallöhne und explodierender Mieten, also leerer Taschen, im Kampf gegen die Wohnungslosigkeit bringen soll?

Das Dienstwagenprivileg koste den Staat jährlich 13 Milliarden Euro, legte Sahra Mirow, Sprecherin für Soziales Wohnen der Bundestagsfraktion Die Linke, offen, wo die »Prioritäten der Bundesregierung« liegen. Sie zog einen Vergleich zu Finnland, wo Wohnungslosigkeit dank sozialem Wohnungsbau und dem Konzept »Housing First« kein Problem darstellt und zu Österreich, wo Sozialwohnungen rund 20 Prozent des Bestands ausmachten. In der BRD liege der Anteil bei etwa drei, in Baden-Württemberg bei nur rund einem Prozent, da das Ländle die Bundesgelder vor allem für die Förderung von Wohneigentum aufwende. Die neue Grundsicherung sei überdies »Politik, die Obdachlosigkeit produzieren wird«, sofern die Sanktionen tatsächlich bis zum Entzug der Unterkunftskosten ausgeweitet würden. Ihr zentrale Forderung: Her mit dem Mietendeckel!

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2026, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→Leserbriefe
  • Christian Helms aus Dresden 26. März 2026 um 10:31 Uhr
    Wohnungsnot bleibt ein Dauerthema. Von der gegenwärtigen Politik ist offensichtlich keine Lösung zu erwarten. Doch wie wurde nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg die Wohnungsnot behoben? Bei einer Einwohnerzahl von rund 62 Millionen fehlten 1920 in Deutschland eine Million Wohnungen. Mietpreisbindung, Kündigungsschutz und Kapitalmangel boten keinen Anreiz für private Investitionen. Mit einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen förderten die SPD-dominierten (!) Reichsregierungen die in sozialer Verantwortung stehenden Gewerkschaften, Genossenschaften, Bauvereine und Baugesellschaften. Besonders hilfreich erwiesen sich die Verordnung über das Erbbaurecht von 1919 und die Hauszinssteuer von 1924. Mit dem Erbbaurecht konnte erstmals auf Grundstücken gebaut werden, die sich nicht im Besitz des Bauherrn befanden. Die Hauszinssteuer wurde von den Hausbesitzern erhoben, deren Schulden und Hypotheken die Hyperinflation von 1923 getilgt hatte. Soziale Wohnungsbauvorhaben wurden mit ihr erheblich unterstützt. In den besten Jahren – 1928, 1929, 1930 – konnten so jeweils 300.000 Wohnungen errichtet werden. Zu erschwinglichen Mieten, da gemeinwohlorientiert und nicht profitfixiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen 12 Millionen Flüchtlinge in das kriegszerstörte Land. Sowohl in der BRD als auch in der DDR wurde Wohnraum staatlich streng bewirtschaftet. Gleichzeitig wurden in der BRD zwischen 1950 und 1960 sechs Millionen Wohnungen gebaut. 3,3 Millionen davon wurden durch staatliche Förderprogramme finanziert. Sie waren mietpreis- und belegungsgebunden. Vergleichbare Anstrengungen gab es auch in der DDR. Wobei Mietpreis- und Belegungsbindung für alle Wohnungen zutraf. Anfang der 1980er Jahre wurde der soziale Wohnungsbau in der BRD jedoch weitgehend eingestellt. Im vereinigten Deutschland verringerten sich die Sozialwohnungen zwischen 2002 und 2024 von 2,6 auf 1,04 Millionen. Selbst unter den wesentlich schwierigeren Bedingungen nach den beiden Weltkriegen konnte die Wohnungsnot durch staatliche Maßnahmen weitgehend behoben werden. Damals wie heute ist die Beseitigung der Wohnungsnot eine Frage des politischen Willens.
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!