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09.05.2026
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Warum will der Bund bei Teilhabe kürzen?
Leistungen für Menschen mit Behinderung werden gestrichen, die Besteuerung von Reichen wird abgelehnt, kritisiert Verena Bentele
Vor dem Hintergrund des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am vergangenen Dienstag stellt sich der Sozialverband VdK gegen die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutierten Kürzungen bei Teilhabeleistungen. Was genau kritisieren Sie?
Es ist unglaublich, dass über Kürzungen bei Leistungen diskutiert wird, die für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung existentiell sind. Teilhabeleistungen sind kein freiwilliger Zusatz, sondern ein Menschenrecht. Sie sind die Grundlage dafür, dass Menschen überhaupt gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Wer hier spart, trifft diejenigen, die ohnehin schon mit vielen Barrieren leben – im Alltag, im Beruf oder in der Bildung. Außerdem erleben wir seit Jahren, dass das System eher komplizierter als einfacher wird. Anstatt zu kürzen, bräuchte es eigentlich den klaren politischen Willen, Teilhabe konsequent auszubauen, Barrieren abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
Sie fordern unter anderem eine »passgenaue Unterstützung«, die sich an der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Bedürfnissen orientiert. Wie wird das im Einzelfall festgestellt?
Die Bedarfsermittlung erfolgt grundsätzlich im Einzelfall als erster Schritt des Gesamtplanverfahrens. Dabei wird gemeinsam mit den Betroffenen festgestellt, welche Unterstützung notwendig ist, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Entscheidend sind dabei die konkrete Lebenssituation und die Auswirkungen der Behinderung in sämtlichen Lebensbereichen wie etwa Lernen, Selbstversorgung, Mobilität, soziale Beziehungen, Wohnen, Arbeit und Bildung. Dabei werden individuelle Ressourcen, aber auch die Wünsche und Ziele für Teilhabe berücksichtigt. »Passgenau« bedeutet also nicht Standardlösungen, die sich nach den Angeboten von Leistungserbringern richten, sondern Orientierung am tatsächlichen Bedarf der einzelnen Person.
Wie erklären Sie sich die Kürzungen in diesem Bereich? Sind der Regierung Menschen mit Behinderung nicht nützlich genug?
Ich würde es nicht auf eine Frage der Nützlichkeit reduzieren, es geht hier um politische Prioritäten. Aber die Tatsache, dass ausgerechnet bei sozialen Leistungen und Teilhabe immer wieder über Einsparungen gesprochen wird, während zusätzliche Einnahmen etwa durch eine Vermögenssteuer oder eine höhere Kapitalertragssteuer von Teilen der Regierung kategorisch abgelehnt werden, ist hochproblematisch. Menschen mit Behinderung sind Teil dieser Gesellschaft und haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe, und zwar unabhängig von wirtschaftlichen Verwertungslogiken. Es geht hier nicht um Nützlichkeit, sondern um Grund- und Menschenrechte und die Verlässlichkeit des Sozialstaats.
Statt Kürzungen fordern Sie eine gerechte Steuerpolitik und eine Vermögenssteuer. Welche weiteren Finanzierungsansätze sehen Sie bezüglich des Kostendrucks im Gesundheitswesen und bei den Krankenkassen?
Zunächst einmal muss klar sein: Der Sozialstaat ist nicht grundsätzlich überfinanziert, sondern er leidet unter strukturellen Einnahmeproblemen. Neben einer gerechteren Steuerpolitik – zum Beispiel durch eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und durch konsequente Bekämpfung von Steuervermeidung – braucht es auch eine klare Trennung der Finanzierung. Versicherungsfremde Leistungen müssen konsequent aus Steuermitteln bezahlt werden, statt sie den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufzubürden. Außerdem braucht es eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Gesundheitswesen, etwa bei Infrastruktur oder Prävention. Der Fokus darf nicht einseitig auf Leistungskürzungen oder Eigenanteilen liegen. Ein solidarisches System lebt davon, dass Risiken gemeinsam getragen statt individuell verlagert werden.
Eine weitere Maßnahme für eine bessere Teilhabe sehen Sie in der besseren Ausstattung der Kommunen. Wie könnte das aussehen?
Kommunen sind die zentrale Ebene, wenn es um konkrete Teilhabe geht. In ihnen entscheidet sich, ob Barrierefreiheit umgesetzt wird, ob Angebote vorhanden sind und ob Menschen Unterstützung bekommen. Viele Kommunen sind jedoch finanziell so unter Druck, dass sie gesetzliche Vorgaben kaum noch erfüllen können. Eine Vermögensteuer existiert ja im Grundgesetz weiterhin – sie wird nur seit den 1990er Jahren nicht mehr erhoben. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Februar 2026 schätzte potentielle Einnahmen von bis zu 147 Milliarden Euro jährlich.
Nach Ansicht des VdK muss die Vermögenssteuer wieder aktiviert werden. Ergänzend müssen Steuerschlupflöcher für besonders hohe Erbschaften geschlossen werden. Wer sehr große Vermögen besitzt oder erbt, muss einen moderaten Beitrag leisten. Vermögensteuer und Erbschaftsteuer sind Ländersteuern und müssten folglich an die Kommunen ausgeschüttet werden. Darüber hinaus braucht es Investitionen in Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, in inklusiven Wohnraum, in den öffentlichen Nahverkehr und in kommunale Beratungsstrukturen. Teilhabe darf nicht davon abhängen, in welcher Kommune jemand lebt.
Verena Bentele ist Präsidentin des Sozialverbandes VdK
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