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Aus: Ausgabe vom 19.03.2026, Seite 5 / Inland
Arbeitsrecht in der Kirche

Austritt kein Grund

EuGH setzt Kirchen­privilegien Grenzen
Von Osa Udushesheri
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Die katholische Kirche ist bekannt für allerlei sehr irdische Dinge, darunter auch Privilegien im Arbeitsrecht. Erneut wurde nun über eine Kündigung wegen eines Kirchenaustritts verhandelt. Nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) darf ein Kirchenaustritt eine Beschäftigte eines katholischen Vereins nicht automatisch den Job kosten. Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde.

Es geht hier um einen Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden hatte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt gekündigt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im Team arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche. Grund für den Austritt waren finanzielle und familiäre Aspekte. Die Sozialpädagogin hätte mehr als 2.000 Euro Kirchensteuern pro Jahr zahlen müssen. In dem Fall steht das Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht noch aus.

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