Zum Inhalt der Seite
Regulierung des Mietmarkts

Proteste gegen Zwangsräumungen

Seit Mittwoch wird an vielen Orten Spaniens gegen Zwangsräumungen demonstriert, die Zehntausenden drohen. Die Proteste wurden in Städten wie ­Madrid, Barcelona, Bilbao, Valencia, Vigo, Oviedo oder Las Palmas de Gran Canaria, aber auch in kleineren Städten und Gemeinden kurzfristig organisiert, nachdem das spanische Parlament eine Verlängerung des bislang geltenden Räumungsmoratoriums abgelehnt hatte.

Das Moratorium war im Jahr 2020 von der Regierung als Übergangslösung eingeführt worden, um auf dem Wohnungsmarkt für Entspannung zu sorgen. Zwangsräumungen wurden ausgesetzt, wenn die Eigentümer – in den meisten Fällen Investmentfonds – mehr als zehn Wohnungen besaßen. Profitiert hatten vor allem Mieter mit sehr geringen Einkommen, Senioren, Alleinstehende und Langzeiterkrankte. Eigentlich war die Regelung als Zwischenlösung gedacht, bis eine langfristige gesetzliche Lösung für den Zugang zu angemessenem Wohnraum gefunden würde.

Gegen die Verlängerung des Moratoriums stimmte auch die liberale katalanische Partei Junts per Catalunya. Trotz Differenzen in der Frage der katalanischen Unabhängigkeit zeigte sich damit erneut eine Nähe zu den rechten Parteien Partido Popular und Vox, die ebenfalls gegen die Verlängerung stimmten. Außer in der Wohnungsfrage stehen sich die Parteien auch in puncto Migration nahe.

Die jüngsten Proteste wurden von einem breiten Bündnis aus Sozialvereinen organisiert, unter anderem von den Mietergewerkschaften. In Madrid kristallisierte sich der Widerstand am Fall eines Rentners, der nach 50 Jahren in seiner bisherigen Wohnung nun vor der Zwangsräumung steht. Gefordert wurden Mietsenkungen und eine effektive Begrenzung der Wohnraumspekulation.

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.01.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!