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AfD und Bundespolizei: Folgen »möglich«

Berlin. Das Bundesinnenministerium hat betont, dass AfD-Mitglieder nicht grundsätzlich aus der Bundespolizei entfernt werden. Das Ministerium habe die Bundespolizei auf die Rechtslage hingewiesen, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Demnach könne eine Mitgliedschaft in einer als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuften Partei »Zweifel an der beamtenrechtlichen Verfassungstreue« auslösen. Es sei also »möglich, auch Disziplinarverfahren zu führen«. Es gebe keinen »Automatismus«. Bei einer Wahlkandidatur sei der Vorgesetzte aber dazu verpflichtet. Die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit hatte zuvor von einem Eintrag im Intranet der Bundespolizei berichtet, der Beamte auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen hinweist. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.01.2025, Seite 15, Antifaschismus

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