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Kein Referendariat für rechte Lehrerin

Bautzen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Montag entschieden, dass eine »rechtsextreme« Bewerberin keinen Anspruch auf eine Lehrerausbildung hat. Diese wurde zuvor zum Referendariat ab August zugelassen, doch eine Überprüfung durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz lege dar, dass die Frau zwischen 2022 und 2025 regelmäßig an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik (IfS) teilgenommen habe. Daraufhin wurde der Zulassungsbescheid durch das Landesamt für Schule und Bildung zurückgenommen. Auch einen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden Anfang September ab.

Ihr wird vorgeworfen, dass sie eine Gruppierung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die Bewerberin hatte erklärt, ihre Besuche bei den IfS-Veranstaltungen hätten rein familiären Hintergrund gehabt. Die Bewerberin hatte daraufhin eine Beschwerde an das OVG eingereicht, mit der sie eine Zulassung zum Referendariat für das Lehramt am Gymnasium erreichen wollte. Die Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung sei rechtlich korrekt gewesen, teilte das OVG am Montag mit. Der Beschluss ist unanfechtbar. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.09.2026, Seite 15, Antifaschismus

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