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KSK-Prozess: Einstellung gefordert

Tübingen/Calw. Im Prozess gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte hat die zuständige Kammer des Landgerichts Tübingen die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeregt. Nach derzeitiger Einschätzung der Kammer sei von einem »geringen Ausmaß von Schuld« auszugehen, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Dienstag mit. Die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 8.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck sei vorgeschlagen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraph 40 des Wehrstrafgesetzes vor. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.02.2024, Seite 4, Inland

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