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Munitionsaffäre: Ehemaliger KSK-Kommandeur vor Gericht

Tübingen. Weil er erlaubt haben soll, mutmaßlich gestohlene Munition anonym zurückzugeben, muss sich seit Freitag ein früherer Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraph 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befinde. Kreitmayr erklärte, die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt chaotisch gewesen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.02.2024, Seite 2, Inland

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