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Aus: Ausgabe vom 04.12.2023, Seite 11 / Feuilleton
Bibliothekswesen

Auch am Sonntag

Ob der Herrgott, als er nach der Schöpfung am siebten Tage ruhte, sich auf die Couch legte und ein gutes Buch las? In einer Bibliothek hätte er es jedenfalls nicht leihen können, zumindest nach deutschem Arbeitsrecht. Der Deutsche Städtetag fordert nun, dass öffentliche Bibliotheken auch an Sonntagen öffnen dürfen. »Die Städte sollten künftig selbst entscheiden können, ob und wie oft sie ihre Büchereien sonntags öffnen«, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Bundesregierung müsse das Arbeitszeitgesetz entsprechend anpassen. Ein Recht auf Sonntagsöffnung hatten kürzlich auch Leitungsebenen und Teams führender Bibliotheken in Deutschland in einem offenen Brief an die Bundesregierung gefordert.

»Öffentliche Büchereien sind die am stärksten genutzten Bildungs- und Kultureinrichtungen in den Städten, aber gleichzeitig fast die einzigen, die sonntags nicht öffnen dürfen«, so Dedy, der auf Opernhäuser, Museen, Theater, Schwimmbäder, Kinos, Konzerthäuser und wissenschaftliche Bibliotheken verwies: »Das passt nicht zusammen.« Eine Sonntagsöffnung würde mehr Menschen einen kostenlosen Zugang zu Kultur- und Bildungsangeboten ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen hatte im Juni ein Gericht entschieden, dass öffentliche Bibliotheken im Land auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen eine entsprechende Verordnung des Landes geklagt. (dpa/jW)

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