4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.03.2023, Seite 11 / Feuilleton
Kunstfreiheit

On the road

Wegen der Absage seines geplanten Konzerts in Frankfurt am Main wirft der Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters der Stadt einen Angriff auf die Kunstfreiheit vor. »Politiker haben kein Recht, Künstler und ihre Fans mit Auftrittsverboten einzuschüchtern und zu schikanieren«, sagte der Sänger am Dienstag in London. Auf Betreiben des Frankfurter Magistrats und des Landes Hessen hatte die Messe­gesellschaft dem Konzert­veranstalter des 79jährigen für dessen Auftritt am 28. Mai ein Kündigungsschreiben zustellen lassen. Waters wird vorgeworfen, ein Antisemit zu sein, weil er die Israel-Boykottkampagne BDS unterstützt, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzt. Der Musiker bekräftigte seine Absicht, seinen Auftritt notfalls per einstweiliger Verfügung durchzusetzen. »Ich kämpfe für all unsere Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Redefreiheit. We are on the road to Frankfurt. Frankfurt, wir kommen!« erklärte Waters.

Die Entscheidung der Stadt München, ein Konzert von ihm nicht abzusagen, nannte er hingegen »eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit in Deutschland«. Der Stadtrat hatte vor rund einer Woche beschlossen, Waters’ Konzert am 21. Mai in der Olympiahalle nicht zu verbieten. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so die Begründung. »Ich will ihn hier nicht haben, und wir müssen es jetzt ertragen«, meinte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) dazu. (dpa/jW)

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