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Verwaltungsgericht weist Klage gegen AWK ab

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat Klagen zweier Anwohner des Atomkraftwerks Neckarwestheim 2 gegen dessen Weiterbetrieb abgewiesen. Eine Begründung teilte das Gericht am Donnerstag in Mannheim zunächst nicht mit. Diese läge noch nicht vor, hieß es. Bereits im Mai hatte der Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag der Kläger abgelehnt. Neckarwestheim 2 ist eines der drei letzten noch laufenden AKW in Deutschland. Die Kläger argumentierten mit unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen und verweisen auf eine Gefahr der Rissbildung an Rohren der Dampferzeuger. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.12.2022, Seite 2, Inland

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