Zum Inhalt der Seite
Faschismus

Juristische Lösung

Der Streit zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers läuft auf eine juristische Lösung hinaus. Der Bund sowie die beteiligten Länder Berlin und Brandenburg lehnen eine Vereinbarung jenseits des Gerichts ab. Das geht aus einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums an das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam hervor, das dpa in Berlin vorliegt. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet (Mittwoch). Zwischen dem Bund mit Berlin und Brandenburg einerseits sowie den Hohenzollern andererseits wird seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem Nazisystem »erheblichen Vorschub geleistet hat«. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2022, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!