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Air Berlin: Entlassungen ohne Entschädigung

Berlin. Trotz unwirksamer Kündigung können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus, meldete dpa am Sonntag. Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt – bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft. Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8.600 Mitarbeiter. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2020, Seite 5, Inland

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