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Urteil: NPD-Funktionär darf keine Waffen besitzen

Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem NPD-Funktionär verboten, Waffen zu besitzen. Der Vorsitzende eines Kreisverbandes hatte gegen eine entsprechende Entscheidung der Polizei geklagt. Das Gericht stellte am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers fest, dass nach höchstrichterlichen Entscheidungen Funktionsträger in der NPD »waffenrechtlich unzuverlässig« seien. Wie Bild online berichtete, hatte die Polizei dem Mann 2012 zwei Schusswaffen und eine Waffenbesitzkarte abgenommen. Es war zunächst unklar, ob der NPD-Funktionär Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.12.2019, Seite 2, Inland

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