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Haftstrafe fürs Teilen von Anschlagsvideo

Christchurch. Wegen Verbreitung eines Videos vom Terroranschlag in Christchurch ist ein Mann in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazisymbolen wirbt, hatte die Aufzeichnung des Überfalls auf zwei Moscheen mit 51 Toten Mitte März an Bekannte weitergeleitet. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am Dienstag die Haftstrafe. Der Attentäter hatte eine Helmkamera genutzt und live im Internet gesendet. Der Ladenbesitzer leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2019, Seite 15, Antifaschismus

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