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Aus: Ausgabe vom 30.07.2014, Seite 3 / Schwerpunkt

Arbeiter- und Verbraucherrechte achten

Auszüge einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die fordern, die TTIP-Verhandlungen in eine andere Richtung zu lenken.

Die Handelsgespräche sollten für die Durchsetzung besserer Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden. (…) Es besteht unverändert die Sorge, daß Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards unter die Räder geraten. Denn die Verhandlungen zielen offenbar nach wie vor einseitig auf Marktliberalisierung, Deregulierung und eine Ausweitung von Investorenrechten. »Wir müssen verhindern, daß TTIP den Wettbewerbsdruck auf Kosten der Beschäftigten oder des Umwelt- und Verbraucherschutzes erhöht. Anstatt Regeln abzubauen, müssen die USA und die EU gemeinsam höhere Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz und bei Arbeitnehmerrechten schaffen«, sagt Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). (…)

Derzeit gibt es zum Teil unterschiedliche Standards zwischen USA und EU. Ein Beispiel: Von den insgesamt acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit festlegen, haben die USA nur zwei ratifiziert. Immer wieder wird über eine Behinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten in den USA berichtet. »In einem EU-USA-Freihandelsabkommen müßte mindestens festgeschrieben werden, wie die Umsetzung und Einhaltung der grundlegenden ILO-Arbeitsnormen garantiert werden kann«, fordert Körzell. Ähnlich äußerte sich auch die Bundesregierung.

Aus Sicht von DGB und vzbv dürfen Arbeits- und Sozialstandards nicht als »Handelshemmnisse« bewertet werden. Solche Schutzrechte sind im Sinne des Gemeinwohls erlassen und dürfen durch TTIP nicht unter Druck geraten. Das muß auch für Verbraucher- und Umweltstandards gelten. Zumal auch in diesen Bereichen die Vorstellungen zwischen der EU und den USA im Hinblick auf Schutzbedarf, Schutzniveau und bevorzugte Instrumente voneinander abweichen. Vor allem in den Bereichen Agrar, Lebensmittel, Chemikalien und Kosmetika gelten unterschiedliche Regeln: Während in den USA die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Produkten häufig niedriger sind und eine Markteinführung schnell möglich ist, müssen Hersteller in Europa bereits vorher die Unbedenklichkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und nachweisen. Das ist der Kern des in Europa geltenden Vorsorgeprinzips. DGB und vzbv fordern, am Vorsorgeprinzip nicht zu rütteln und es zum Maßstab für die transatlantischen Beziehungen zu machen. (jW)

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