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12.03.2014
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BER-Chronik: Pleiten und Profit
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH befindet sich zu jeweils 37 Prozent im Besitz der Länder Berlin und Brandenburg, der Bund ist mit 26 Prozent beteiligt.
Im Juni 1996 einigen sich die drei Gesellschafter in ihrem sogenannten Konsensbeschluß auf den Bau eines neuen Flughafens in Schönefeld. Voraussetzung für den »Single-Standort« ist die Schließung der beiden Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof. Ein Raumordnungsverfahren im Jahr 1994 hatte allerdings ergeben, daß der stadtnahe Standort für den Bau eines Flughafens ungeeignet sei. Ein Hauptproblem: Die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm.
Noch bevor mit dem Bau begonnen wird, kommt es in den 1990er Jahren zum ersten Skandal: Grundstücksspekulanten hatten sich Flächen rund um den alten Flughafen Schönefeld (das »Baufeld Ost«) gesichert und verkaufen diese nun zu astronomischen Preisen an die Flughafengesellschaft.
Laut Konsensbeschluß soll der Flughafen von privaten Investoren errichtet und die Flughafengesellschaft privatisiert werden. Das Privatisierungsverfahren scheitert um die Jahrtausendwende. Damit einher gehen Ermittlungen wegen Betrugsverdacht und Untersuchungsausschüsse in Berlin und Brandenburg.
Der erste Spatenstich für den Flughafen erfolgt im September 2006. Eröffnet werden soll der Flughafen am 30. Oktober 2011. Dieser Termin wird bereits 2010 verschoben. Neuer Eröffnungstermin ist der 3. Juni 2012.
Im Mai 2012 wird die Inbetriebnahme wiederum abgesagt. In den Monaten zuvor hatten sich erhebliche Fehler bei Planung und Bau des Terminalbereichs samt seiner technischen Anlagen gezeigt. Die hochkomplexe Brandschutzanlage konnte bis heute nicht fertiggestellt werden.
Ende 2012 sehen sich die Anteilseigner der Flughafengesellschaft gezwungen, eine Kapitalerhöhung von 1,2 Milliarden Euro vorzunehmen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt im September 2012 einen Untersuchungsausschuss ein, das Bundesverkehrsministerium hatte schon im Mai des Jahres eine »Soko BER« eingerichtet. Im Brandenburger Landtag tagt seit Januar 2013 der »Sonderausschuß BER«.
Im Juni 1996 einigen sich die drei Gesellschafter in ihrem sogenannten Konsensbeschluß auf den Bau eines neuen Flughafens in Schönefeld. Voraussetzung für den »Single-Standort« ist die Schließung der beiden Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof. Ein Raumordnungsverfahren im Jahr 1994 hatte allerdings ergeben, daß der stadtnahe Standort für den Bau eines Flughafens ungeeignet sei. Ein Hauptproblem: Die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm.
Noch bevor mit dem Bau begonnen wird, kommt es in den 1990er Jahren zum ersten Skandal: Grundstücksspekulanten hatten sich Flächen rund um den alten Flughafen Schönefeld (das »Baufeld Ost«) gesichert und verkaufen diese nun zu astronomischen Preisen an die Flughafengesellschaft.
Laut Konsensbeschluß soll der Flughafen von privaten Investoren errichtet und die Flughafengesellschaft privatisiert werden. Das Privatisierungsverfahren scheitert um die Jahrtausendwende. Damit einher gehen Ermittlungen wegen Betrugsverdacht und Untersuchungsausschüsse in Berlin und Brandenburg.
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Der erste Spatenstich für den Flughafen erfolgt im September 2006. Eröffnet werden soll der Flughafen am 30. Oktober 2011. Dieser Termin wird bereits 2010 verschoben. Neuer Eröffnungstermin ist der 3. Juni 2012.
Im Mai 2012 wird die Inbetriebnahme wiederum abgesagt. In den Monaten zuvor hatten sich erhebliche Fehler bei Planung und Bau des Terminalbereichs samt seiner technischen Anlagen gezeigt. Die hochkomplexe Brandschutzanlage konnte bis heute nicht fertiggestellt werden.
Ende 2012 sehen sich die Anteilseigner der Flughafengesellschaft gezwungen, eine Kapitalerhöhung von 1,2 Milliarden Euro vorzunehmen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt im September 2012 einen Untersuchungsausschuss ein, das Bundesverkehrsministerium hatte schon im Mai des Jahres eine »Soko BER« eingerichtet. Im Brandenburger Landtag tagt seit Januar 2013 der »Sonderausschuß BER«.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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