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Suhrkamp-Soap

Ulla Unseld-Berkéwicz und ihr Kontrahent Hans Barlach sind mit dem Versuch gescheitert, sich gegenseitig als Gesellschafter des Suhrkamp-Verlags auszuschließen. Das Landgericht Frankfurt wies am Mittwoch zwei entsprechende Klagen zurück. Zwar hätten beide Seiten erhebliche Treuepflichtverletzungen begagen, der Bundesgerichtshof habe für einen solchen Fall jedoch entschieden, daß dann nur die Auflösung der Gesellschaft verbleibe, nicht aber der Ausschluß eines Gesellschafters. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.11.2013, Seite 12, Feuilleton

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