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16.09.2013
- → Politisches Buch
Neu erschienen: Inamo
Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des »Informationsprojekts Naher und Mittlerer Osten«, das bereits seit fast 20 Jahren über die Region informiert, lautet »Kunst und Revolution«. In einem Dutzend Beiträgen geht es u.a. um Rap in Tunesien, politischen Kampf mit visuellen Mitteln in Jemen, der Wirkung von Graffiti als Agitation in Syrien und Ägypten sowie um ein Straßentheater als Widerstandsform in Marokko.
Ausführlich geht es auch um die Lage in Syrien. Eine ehemals friedliche Gesellschaft sei nun »in unbeschreibbare Formen des Brudermordens eingeweiht« heißt es im Beitrag »The Syrien Heartbreak«. Die Assad-Regierung habe »in dem, was sie anfangs als existentiellen Kampf darstellte (…) jegliche Glaubwürdigkeit verloren«, meinen Peter Harling und Sarah Birke. Plünderungen und Greultaten von Aufständische hätten zu Spannungen auch mit regimekritischen Bevölkerungsteilen geführt. »Wenn man die autoritäre Herangehensweise der wachsenden Zahl an Islamisten in der Mitte [der Aufständischen] hinzuzählt und die daraus resultierende Gängelung von Minderheiten und säkularen Syrern, dann ergibt sich ein wahrhaft trostloses Bild.«
Ausführlich geht es auch um die Lage in Syrien. Eine ehemals friedliche Gesellschaft sei nun »in unbeschreibbare Formen des Brudermordens eingeweiht« heißt es im Beitrag »The Syrien Heartbreak«. Die Assad-Regierung habe »in dem, was sie anfangs als existentiellen Kampf darstellte (…) jegliche Glaubwürdigkeit verloren«, meinen Peter Harling und Sarah Birke. Plünderungen und Greultaten von Aufständische hätten zu Spannungen auch mit regimekritischen Bevölkerungsteilen geführt. »Wenn man die autoritäre Herangehensweise der wachsenden Zahl an Islamisten in der Mitte [der Aufständischen] hinzuzählt und die daraus resultierende Gängelung von Minderheiten und säkularen Syrern, dann ergibt sich ein wahrhaft trostloses Bild.«
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Inamo, Nr. 74, 5,50 Euro, Bezug: Inamo, Postfach: 310727, 10637 Berlin, www.inamo.de
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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Florian Osuch