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Aus: Ausgabe vom 23.05.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Dokumentiert

Funktionsfähige Rohrbomben
Aus BfV-Spezial Rechts­extremismus, Nr. 21:

VS nur für den Dienstgebrauch

Gefahr eines bewaffneten Kampfes deutscher Rechtsextremisten – Entwicklungen von 1997 bis Mitte 2004

1997 lagen Anhaltspunkte dafür vor, daß drei Mitglieder des neonazistischen »Thüringer Heimatschutzes« (THS) im Raum Jena Rohrbombenanschläge vorbereiteten.

Nach Hinweisen der LfV Thüringen durchsuchte die Polizei am 26. Januar 1998 in Jena die Wohnobjekte von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sowie eine von diesen genutzte Garage. In der Garage stellte die Polizei vier funktionsfähige Rohrbomben sicher. Gegen die drei Tatverdächtigen erging Haftbefehl. Die Beschuldigten flüchteten daraufhin.

Im Zeitraum zwischen April 1996 und Dezember 1997 waren im Raum Jena selbstgefertigte Sprengkörper bzw. Bombenattrappen aufgefunden worden. In einem der Fälle verurteilte das Landgericht Gera Böhnhardt in der Berufungsinstanz am 16. Oktober 1997 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, die er noch nicht antreten mußte. Böhnhardt hatte im April 1996 zwei Bombenattrappen an einer Autobahnbrücke bei Jena an einem Puppentorso befestigt, der die Aufschrift »Jude« trug. Während des laufenden Verfahrens gegen Böhnhardt und auch noch nach seiner Verurteilung hatten sich weitere damit zusammenhängende Vorfälle ereignet.

So fanden am 3. September 1997 zwei Kinder auf dem Theaterplatz in Jena einen rot angemalten Koffer, auf dem sich zwei Hakenkreuze im weißen Kreis befanden. Im Koffer wurde eine Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (UVSB) sichergestellt, die mit etwa zehn Gramm TNT gefüllt, jedoch noch nicht zündfähig war. Diese ähnelte teilweise einer UVSB-Attrappe, die bereits am 6. Oktober 1996 im Jenaer Ernst-Abbe-Stadion sichergestellt worden war. Am 26. Dezember 1997 wurde auf einem Friedhof in Jena wiederum ein rot angestrichener, mit zwei Hakenkreuzen versehener Koffer festgestellt. Es ist zu vermuten, daß die Flüchtigen auch an diesen betreffenden Vorfällen beteiligt waren. Hinweise dafür, daß mittels der sichergestellten Rohrbomben konkrete tatsächliche Anschläge geplant waren, liegen nicht vor. Auch haben sich keine Anhaltspunkte für weitere militante Aktivitäten der Flüchtigen ergeben.Im Juni 2003 hat die Staatsanwaltschaft Gera das Ermittlungsverfahren gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung nach § 170Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: nsuleaks.wordpress.com

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