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jW unterwegs
Am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag waren unsere Kollegen Ingo Höhmann und Carsten Töpfer mit dem gelben jW-Lieferwagen unterwegs und machten in Cottbus, Dresden und Jena Station. Sie postierten den »Bully« mit dem jW-Logo, dem Drachen vom Maler Thomas J. Richter und dem Satz »Sie lügen wie gedruckt, wir drucken wie sie lügen« auf zentralen Plätzen dieser Städte und verteilten zusammen mit örtlichen jW-Unterstützern mehrere Stunden lang jeweils 500 jW-Exemplare. Die Kollegen berichteten, trotz des kalten Wetters sei die Reaktion auf das Angebot unter den Passanten bis auf wenige Ausnahmen sehr freundlich und interessiert gewesen. Den meisten Zuspruch gab es in Jena, wo trotz Semesterferien schon viel studentisches Publikum vorbeikam. Und es gibt schnelle Entscheidungen: Am Freitag meldete sich ein Leser mit dem Wunsch nach einem Probeabo. Er habe Dienstag in Cottbus am Verlagsauto eine junge Welt erhalten und interessiere sich nun für mehr.
Unsere Absicht, von der 1.-Mai-Ausgabe 100000 Exemplare zu drucken und mit Hilfe von Unterstützern im deutschsprachigen Raum zu verteilen, geht nach dem letzten Stand der Anmeldungen auf. Bis zum 19. April können sich potentielle Verteiler noch bei Ingo Höhmann (E-Mail: ihm@jungewelt.de, Tel.: 030/53635550) melden. Jetzt schon vielen Dank an alle, die Zeitungen bestellt haben, vor allem aber an die Unterstützer, die in dieser Woche in der Eisluft von Cottbus, Dresden und Jena halfen. Wir lassen uns nicht lange bitten, wenn die 100000er Marke am 1. Mai überschritten wird. Oder um Axel Prahls CD zu zitieren: Blick aufs Mehr.
Aktionsbüro
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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