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Jobcenter muß nicht rückwirkend zahlen

Mainz. Nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld II muß das Jobcenter keine Nachzahlungen für Nebenkosten mehr übernehmen – auch dann nicht, wenn die Mehrkosten für Heizung, Strom und Wasser im Bewilligungszeitraum entstanden sind. Das entschied das Sozialgericht Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß. Geklagt hatte eine Mainzerin, die im Dezember 2011 eine Nebenkostenabrechnung für 2010 bekommen hatte und 400 Euro nachzahlen sollte. Die Frau hatte 2010 noch Hartz IV bezogen, beim Eintreffen der Abrechnung jedoch nicht mehr. Laut Gericht können entsprechende Leistungen nur bewilligt werden, wenn aktuell Hilfebedürftigkeit besteht.(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.04.2012, Seite 2, Inland

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